Lünen gehört dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe sowie dem Regionalverband Ruhr an. Die ehemals kreisfreie Stadt ist heute ein Mittelzentrum, das durch seine Lage am nordöstlichen Rand des Ruhrgebietes und am südlichen Rand des Münsterlandes sowohl von industriellem als auch von ländlichem Einfluss geprägt ist
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
85.721 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
44532, 44534, 44536
Vorwahlen
02306, 0231 Ortsteil Brambauer (Dortmunder Vorwahl)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lünen, Hauptstraße 2, 44534 Lünen
2. Finanzamt Lünen, Wilhelmstraße 1, 44534 Lünen
3. Jobcenter Lünen, Königstraße 45, 44534 Lünen
Gemeinde Lünen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Lünen plant die Entwicklung des Geländes der ehemaligen Hauptschule Wethmar mit dem Bebauungsplan Nr. 226 "Am Diek West", das öffentlich geförderte Wohnungen, insbesondere für Geflüchtete, eine Kindertagesstätte, Geschosswohnungen und einen öffentlichen Spielplatz umfasst. Eine Informationsveranstaltung dazu findet am 30. Oktober 2024 statt.
Zudem sind Bauleitplanverfahren für den "Kooperationsstandort Gewerbepark Lippholthausen" im Gange, die die 17. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Lünen Nr. 237 betreffen, um ein Gewerbe- und Industriegebiet auf dem ehemaligen Steag-Kohlekraftwerksgelände zu entwickeln.
Weitere Bebauungspläne, wie der Bebauungsplan Lünen Nr. 237 "Kooperationsstandort Gewerbepark Lippholthausen" und diverse andere Pläne, sind in verschiedenen Verfahrensstadien.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.