Lünen gehört dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe sowie dem Regionalverband Ruhr an. Lünen ist die größte Stadt des Kreises Unna im westlichen Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
85.721 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
44532, 44534, 44536
Vorwahlen
02306, 0231 Ortsteil Brambauer (Dortmunder Vorwahl)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lünen, Hauptstraße 2, 44534 Lünen
2. Finanzamt Lünen, Wilhelmstraße 1, 44534 Lünen
3. Jobcenter Lünen, Königstraße 45, 44534 Lünen
Gemeinde Lünen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Lünen plant die Entwicklung des Geländes der ehemaligen Hauptschule Wethmar mit dem Bebauungsplan Nr. 226 "Am Diek West", das öffentlich geförderte Wohnungen, insbesondere für Geflüchtete, eine Kindertagesstätte, Geschosswohnungen und einen öffentlichen Spielplatz umfasst. Eine Informationsveranstaltung dazu findet am 30. Oktober 2024 statt.
Zudem sind Bauleitplanverfahren für den "Kooperationsstandort Gewerbepark Lippholthausen" im Gange, die die 17. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Lünen Nr. 237 betreffen, um ein Gewerbe- und Industriegebiet auf dem ehemaligen Steag-Kohlekraftwerksgelände zu entwickeln.
Weitere Bebauungspläne, wie der Bebauungsplan Lünen Nr. 237 "Kooperationsstandort Gewerbepark Lippholthausen" und diverse andere Pläne, sind in verschiedenen Verfahrensstadien.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.