Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
20.567 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72116
Vorwahl
07473
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BadSebastiansweiler
Adressen:
Stadtverwaltung Mössingen
Hauptstraße 1
72116 Mössingen
Bürgeramt Mössingen
Hauptstraße 1
72116 Mössingen
Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72074 Tübingen
Gemeinde Mössingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Mössingen hat einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Grundstück der ehemaligen Kreissparkasse am Rathaus gefasst, um das Haus der Region zu bauen. Dieses Verwaltungsgebäude soll dem Regionalverband und dem Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb als Zuhause dienen. Der bestehende Bebauungsplan aus 1974 wird durch einen neuen, maßgeschneiderten Plan ersetzt, der für das aktuelle Vorhaben geeignet ist. Das neue Gebäude wird auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.000 Quadratmetern 85 Büroarbeitsplätze und einen Konferenzraum umfassen. Der Plan wird öffentlich ausgelegt, um Anregungen und Bedenken der Bürger zu sammeln.
Zusätzlich plant die Stadt Mössingen, einen Bebauungsplan zu erstellen, um große Werbeanlagen in der Kernstadt zu verbieten, nachdem mehrere Anträge für Werbetafeln abgelehnt wurden und derzeit vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.