Gemäß Landesplanung ist Mülheim-Kärlich als Unterzentrum ausgewiesen
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
11.248 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56218
Vorwahlen
02630 (Teile des Gewerbegebiets: 0261)
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
BubenheimerBerg, Depot-Siedlung
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mülheim-Kärlich
Hauptstraße 1
56218 Mülheim-Kärlich
2. Ordnungsamt Mülheim-Kärlich
Hauptstraße 1
56218 Mülheim-Kärlich
3. Bürgerbüro Mülheim-Kärlich
Hauptstraße 1
56218 Mülheim-Kärlich
Gemeinde Mülheim-Kärlich – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- 17. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark I im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
- 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Depot III mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Gewerbepark I
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Platzgestaltung Koblenzer Straße im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Neufassung der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbepark I einschließlich der 16. Änderung
- Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Schul- und Sportzentrums Mülheim-Kärlich im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (35. Änderung)
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.