Gemäß Landesplanung ist Mülheim-Kärlich als Unterzentrum ausgewiesen
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
11.248 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56218
Vorwahlen
02630 (Teile des Gewerbegebiets: 0261)
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
BubenheimerBerg, Depot-Siedlung
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mülheim-Kärlich
Hauptstraße 1
56218 Mülheim-Kärlich
2. Ordnungsamt Mülheim-Kärlich
Hauptstraße 1
56218 Mülheim-Kärlich
3. Bürgerbüro Mülheim-Kärlich
Hauptstraße 1
56218 Mülheim-Kärlich
Gemeinde Mülheim-Kärlich – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- 17. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark I im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
- 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Depot III mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Gewerbepark I
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Platzgestaltung Koblenzer Straße im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Neufassung der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbepark I einschließlich der 16. Änderung
- Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Schul- und Sportzentrums Mülheim-Kärlich im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (35. Änderung)
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.