Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 München

Sie ist mit rund 1,5 Millionen Einwohnern die einwohnerstärkste Stadt Bayerns und (nach Berlin und Hamburg) die nach Einwohnern drittgrößte Gemeinde Deutschlands sowie die viertgrößte Stadt im deutschsprachigen Raum und zwölftgrößte der Europäischen Union
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Einwohner
1.487.708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
80331–81929, 85540[A 1]
Vorwahl
089
Adresse der Stadtverwaltung
Marienplatz 8, 80331 München
Marienplatz 8, 80331 München 81539 Bayern DE
Website
Ortsteile
Allach-Untermenzing, Altstadt-Lehel, Aubing-Lochhausen-Langwied, Au-Haidhausen, BergamLaim, Bogenhausen, Feldmoching-Hasenbergl, Hadern, Laim, Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Maxvorstadt, Milbertshofen-AmHart, Moosach, Neuhausen-Nymphenburg, Obergiesing-Fasangarten, Pasing-Obermenzing, Ramersdorf-Perlach, Schwabing-Freimann, Schwabing-West, Schwanthalerhöhe, Sendling, Sendling-Westpark, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, Trudering-Riem, Untergiesing-Harlaching, Dornach
Adressen:
1. Stadt München - Referat für Bildung und Sport, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
2. Kreisverwaltungsreferat München, Ruppertstraße 19, 80466 München
3. Hauptbahnhof München - Bundespolizei, Bahnhofplatz 2, 80335 München
Gemeinde München – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 15:00
  • Dienstag: 08:30 - 15:00
  • Mittwoch: 08:30 - 15:00
  • Donnerstag: 08:30 - 15:00
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats in München hat several Bebauungspläne beschlossen, um dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.

- Im Bereich der Gallmayerstraße in Haidhausen wird mit dem sektoralen Bebauungsplan Nr. 2185 ein Anteil von 40 Prozent geförderter Wohnraum festgesetzt.
- Für die Grundstücke in der Maxvorstadt zwischen Schellingstraße, Luisenstraße, Arcisstraße und Heßstraße wurde der sektorale Bebauungsplan Nr. 2199 aufgestellt.
- In der Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kommt der sektorale Bebauungsplan Nr. 2198 zur Anwendung, um noch nicht ausgeschöpfte Wohnbaupotentiale zu nutzen.

Zusätzlich sind neue Wohnprojekte geplant:
- Am Otto-Hahn-Ring in Neuperlach sollen rund 725 neue Wohnungen entstehen, davon 30 Prozent im geförderten Wohnungsbau und 10 Prozent im preisgedämpften Wohnungsbau.
- In der Hirmerei in Allach wird ein Quartier mit etwa 230 neuen Wohnungen und wohnverträglichem Gewerbe entwickelt.

Diese Pläne umfassen auch die Schaffung von Grünflächen, Kindertagesstätten und gewerblichen Einrichtungen sowie die Berücksichtigung ökologischer und städtebaulicher Aspekte.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.