München ist die Landeshauptstadt des Freistaates Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Einwohner
1.487.708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
80331–81929, 85540[A 1]
Vorwahl
089
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allach-Untermenzing, Altstadt-Lehel, Aubing-Lochhausen-Langwied, Au-Haidhausen, BergamLaim, Bogenhausen, Feldmoching-Hasenbergl, Hadern, Laim, Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt, Maxvorstadt, Milbertshofen-AmHart, Moosach, Neuhausen-Nymphenburg, Obergiesing-Fasangarten, Pasing-Obermenzing, Ramersdorf-Perlach, Schwabing-Freimann, Schwabing-West, Schwanthalerhöhe, Sendling, Sendling-Westpark, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, Trudering-Riem, Untergiesing-Harlaching, Dornach
Adressen:
1. Stadt München - Referat für Bildung und Sport, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
2. Kreisverwaltungsreferat München, Ruppertstraße 19, 80466 München
3. Hauptbahnhof München - Bundespolizei, Bahnhofplatz 2, 80335 München
Gemeinde München – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats in München hat several Bebauungspläne beschlossen, um dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.
- Im Bereich der Gallmayerstraße in Haidhausen wird mit dem sektoralen Bebauungsplan Nr. 2185 ein Anteil von 40 Prozent geförderter Wohnraum festgesetzt.
- Für die Grundstücke in der Maxvorstadt zwischen Schellingstraße, Luisenstraße, Arcisstraße und Heßstraße wurde der sektorale Bebauungsplan Nr. 2199 aufgestellt.
- In der Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt kommt der sektorale Bebauungsplan Nr. 2198 zur Anwendung, um noch nicht ausgeschöpfte Wohnbaupotentiale zu nutzen.
Zusätzlich sind neue Wohnprojekte geplant:
- Am Otto-Hahn-Ring in Neuperlach sollen rund 725 neue Wohnungen entstehen, davon 30 Prozent im geförderten Wohnungsbau und 10 Prozent im preisgedämpften Wohnungsbau.
- In der Hirmerei in Allach wird ein Quartier mit etwa 230 neuen Wohnungen und wohnverträglichem Gewerbe entwickelt.
Diese Pläne umfassen auch die Schaffung von Grünflächen, Kindertagesstätten und gewerblichen Einrichtungen sowie die Berücksichtigung ökologischer und städtebaulicher Aspekte.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.