Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Münnerstadt

Münnerstadt ist eine Stadt im unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
7468 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97702
Vorwahlen
09733, 09708, 09766
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Münnerstadt
Hauptstraße 1
97702 Münnerstadt

2. Finanzamt Bad Kissingen
Ludwigstraße 1
97688 Bad Kissingen

3. Landratsamt Bad Kissingen
Ludwigstraße 16
97688 Bad Kissingen
Gemeinde Münnerstadt – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Münnerstadt plant die ehemalige Gärtnerei neben der Altstadt in ein neues Wohnquartier umzuwandeln. Das Areal liegt in der Talbachaue und der Fokus liegt auf umweltfreundlicher Erschließung und der Gestaltung von Grünflächen. Ein Rahmenplan wird erstellt, der den Bebauungsplan vorbereitet. Dieser Prozess wird begleitet durch die Suche nach Investoren, die Unterstützung von Baugemeinschaften und die Fortsetzung der aktiven Bürgerbeteiligung. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsverfahren prägen die weitere Gestaltung und Aufteilung des Quartiers.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.