Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Magdeburg

Dezember 2017) die zweitgrößte Stadt Sachsen-Anhalts und die fünftgrößte Stadt der neuen Bundesländer. Die Stadt an der Elbe ist eines der drei Oberzentren und ist mit 238.478 Einwohnern (Statistisches Landesamt Stand 31
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Einwohner
236.188 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39104–39130
Vorwahlen
0391, 03928
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Magdeburg, Breiter Weg 203, 39104 Magdeburg
2. Landeshauptstadt Magdeburg, Domstraße 16, 39104 Magdeburg
3. Finanzamt Magdeburg, Otto-von-Guericke-Straße 1, 39104 Magdeburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 17:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Ein neues Wohnquartier mit 2000 Wohnungen soll auf dem ehemaligen RAW-Gelände in Salbke, Magdeburg, entstehen. Der Baubeginn ist noch für 2024 geplant, trotz der komplexen Baurechtsverfahren in Deutschland. Das Projekt umfasst auch einen Hotelbau, eine Schule, einen Supermarkt und Sportstätten. Die Investitionen belaufen sich auf 700 Millionen Euro. Die türkischen Investoren hatten die Neugestaltung bereits vor der Intel-Ansiedlung in Magdeburg geplant, aber die Intel-Entscheidung hat den Wert des Projekts und des Standorts erhöht.

Zusätzlich ist ein weiteres Wohnquartier an der Klosterwuhne in Magdeburg geplant, das über 400 Wohnungen umfassen soll. Die Abrissarbeiten an der Brachfläche sind bereits abgeschlossen, und das Projekt verspricht nachhaltigen Wohnraum.

Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg wird kontinuierlich aktualisiert, um den aktuellen Planungszielen zu entsprechen, mit zahlreichen Teiländerungen und Berichtigungen seit seiner Aufstellung im Jahr 2001.

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.