Mainz ist die Landeshauptstadt des Landes Rheinland-Pfalz und mit 215.110 Einwohnern zugleich dessen größte Stadt
Bundesland
Einwohner
217.556 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
55116–55131
Vorwahlen
06131, 06136
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BaumschuleimSpeß, Draisberghof, LotharyAue, Mainz, Wendelinusheim, BaumschuleimSpeß, Draisberghof, LotharyAue, Wendelinusheim
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mainz, Am Schillertheater 1, 55116 Mainz
2. Mainzer Finanzamt, Am Schillertheater 1, 55116 Mainz
3. Agentur für Arbeit Mainz, Am Schillertheater 1, 55116 Mainz
Gemeinde Mainz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat in Mainz hat am 05.02.2025 gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplanentwurf H 98 (Schützenhaus Fort Gonsenheim) beschlossen. Dieser Plan sieht den Bau von 126 Wohnungen in acht Gebäuden vor, jedoch zum Preis einer massiven Versiegelung des Baugrundstücks und dem Verzicht auf Spielplätze für Kinder, da oberirdische Stellplätze geschaffen werden müssen.
Zusätzlich plant die Stadt Mainz neue Baugebiete in den Stadtteilen Hechtsheim und Ebersheim, um bis zu 3.300 neue Wohneinheiten zu schaffen und den Wohnungsmarkt, besonders für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen, zu entspannen.
Ein weiteres großes Projekt ist der Bebauungsplan für ein neues Einkaufsquartier in der Ludwigsstraße, das eine begrünte Dachterrasse, Gastronomie, ein neues Hotel und viele neue Grünflächen umfasst und als innovatives und nachhaltiges Projekt gilt.
Der Stadtrat hat auch den überarbeiteten Masterplan „100% Klimaschutz“ verabschiedet und Entscheidungen zum Hochschulerweiterungsgelände und anderen stadtentwicklungsrelevanten Themen getroffen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.