Mannheim liegt unmittelbar im Dreiländereck mit Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Die Universitätsstadt Mannheim (kurpfälzisch Mannem [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}manəm], auch Monnem) ist ein Stadtkreis mit 307.997 Einwohnern (31. Dezember 2017) im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
311.831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
68159–68309
Vorwahl
0621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Straßenheim, Sbenheim, Straßenheim, Sübenheim
Adressen:
1. Stadt Mannheim - Rathaus, Marktplatz 5, 68159 Mannheim
2. Finanzamt Mannheim - B 5, 16, 68159 Mannheim
3. Agentur für Arbeit Mannheim - B 2, 1, 68159 Mannheim
Gemeinde Mannheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Mannheimer Gemeinderat hat am 15. März 2022 den Bebauungsplan für drei Universitätsgebäude im Friedrichspark beschlossen. Die Planung wurde optimiert, um Umwelt- und Klimaaspekte zu berücksichtigen, und die Anzahl der Gebäude von ursprünglich fünf auf vier reduziert, um die Durchlüftung und den Umweltschutz zu verbessern. Der Baubeginn für das erste Gebäude ist für 2029 geplant.
- Ein weiteres bedeutendes Projekt ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers am Hauptbahnhof Mannheim, wo brach liegende Flächen einer neuen Funktion zugeführt werden sollen. Das Ziel ist, ein lebhaftes Quartier mit Wohn-, Dienstleistungs- und gewerblichen Nutzungen zu schaffen.
- Der Mannheimer Gemeinderat hat zudem den Doppelhaushalt für 2025 und 2026 beschlossen, der Investitionen von über 360 Millionen Euro umfasst, trotz hoher finanzieller Belastungen. Der Haushalt enthält auch Mittel für verschiedene städtische Projekte, einschließlich der Nationaltheater-Sanierung und der Unterstützung für das Klinikum.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung