Sie ist nach Stuttgart und Karlsruhe die drittgrößte Stadt des Landes. Die Universitätsstadt Mannheim (kurpfälzisch Mannem [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}manəm], auch Monnem) ist ein Stadtkreis mit 307.997 Einwohnern (31. Dezember 2017) im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Einwohner
311.831 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
68159–68309
Vorwahl
0621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Straßenheim, Sbenheim, Straßenheim, Sübenheim
Adressen:
1. Stadt Mannheim - Rathaus, Marktplatz 5, 68159 Mannheim
2. Finanzamt Mannheim - B 5, 16, 68159 Mannheim
3. Agentur für Arbeit Mannheim - B 2, 1, 68159 Mannheim
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Mannheimer Gemeinderat hat am 15. März 2022 den Bebauungsplan für drei Universitätsgebäude im Friedrichspark beschlossen. Die Planung wurde optimiert, um Umwelt- und Klimaaspekte zu berücksichtigen, und die Anzahl der Gebäude von ursprünglich fünf auf vier reduziert, um die Durchlüftung und den Umweltschutz zu verbessern. Der Baubeginn für das erste Gebäude ist für 2029 geplant.
- Ein weiteres bedeutendes Projekt ist die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers am Hauptbahnhof Mannheim, wo brach liegende Flächen einer neuen Funktion zugeführt werden sollen. Das Ziel ist, ein lebhaftes Quartier mit Wohn-, Dienstleistungs- und gewerblichen Nutzungen zu schaffen.
- Der Mannheimer Gemeinderat hat zudem den Doppelhaushalt für 2025 und 2026 beschlossen, der Investitionen von über 360 Millionen Euro umfasst, trotz hoher finanzieller Belastungen. Der Haushalt enthält auch Mittel für verschiedene städtische Projekte, einschließlich der Nationaltheater-Sanierung und der Unterstützung für das Klinikum.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.