Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mansfeld

Mansfeld ist eine Stadt im Landkreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt (Deutschland).
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Einwohner
8480 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06343
Vorwahlen
034782, 03476 (Großörner), 034772 (Annarode, Siebigerode), 034775 (Braunschwende, Friesdorf, Hermerode, Ritzgerode), 034779 (Abberode, Molmerswende)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mansfeld
Markt 1
06343 Mansfeld

2. Landkreis Mansfeld-Südharz
Bahnhofstraße 1
06333 Hettstedt

3. Einwohnermeldeamt Mansfeld
Markt 1
06343 Mansfeld
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 15:00 - 17:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mansfeld betreffen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2025 der Lutherstadt Eisleben, die eine umfassende Planung für die gesamte Gemarkung der Einheitsgemeinde einschließt. Hierbei werden neue Bauflächen und Baugebiete für Wohnen, gemischte Nutzungen und Gewerbe ausgewiesen, sowie Einrichtungen für den Gemeinbedarf und Maßnahmen zum Klimaschutz berücksichtigt. Zudem gibt es spezifische Planungen für die Entwicklung des Zentrums und der umliegenden Ortschaften, wie z.B. in Osterhausen und anderen Ortschaften.

In der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land wurden Bebauungspläne wie der Bau einer Biomethananlage und der Solarpark Röblingen genehmigt und sind seit 2012/2013 in Kraft. Es gab auch die Aufhebung alter Bebauungspläne und die Entscheidung, fehlerhafte Verfahren nicht weiter zu verfolgen.

FAQ

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.