Mansfeld ist eine Stadt im Landkreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Einwohner
8480 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06343
Vorwahlen
034782, 03476 (Großörner), 034772 (Annarode, Siebigerode), 034775 (Braunschwende, Friesdorf, Hermerode, Ritzgerode), 034779 (Abberode, Molmerswende)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mansfeld
Markt 1
06343 Mansfeld
2. Landkreis Mansfeld-Südharz
Bahnhofstraße 1
06333 Hettstedt
3. Einwohnermeldeamt Mansfeld
Markt 1
06343 Mansfeld
Gemeinde Mansfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mansfeld betreffen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2025 der Lutherstadt Eisleben, die eine umfassende Planung für die gesamte Gemarkung der Einheitsgemeinde einschließt. Hierbei werden neue Bauflächen und Baugebiete für Wohnen, gemischte Nutzungen und Gewerbe ausgewiesen, sowie Einrichtungen für den Gemeinbedarf und Maßnahmen zum Klimaschutz berücksichtigt. Zudem gibt es spezifische Planungen für die Entwicklung des Zentrums und der umliegenden Ortschaften, wie z.B. in Osterhausen und anderen Ortschaften.
In der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land wurden Bebauungspläne wie der Bau einer Biomethananlage und der Solarpark Röblingen genehmigt und sind seit 2012/2013 in Kraft. Es gab auch die Aufhebung alter Bebauungspläne und die Entscheidung, fehlerhafte Verfahren nicht weiter zu verfolgen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.