Marienberg ist eine Große Kreisstadt im sächsischen Erzgebirgskreis südöstlich von Chemnitz.
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
16.524 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09496
Vorwahlen
03735, 037364 (Kühnhaide, Reitzenhain, Satzung), 037366 (Rübenau), 037363 (Zöblitz, Ansprung, Sorgau, Grundau)
Adresse derGroße Kreisstadtverwaltung
Website
Ortsteile
Marienberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, 09496 Marienberg
2. Finanzamt Chemnitz, Zschopauer Str. 7, 09126 Chemnitz
3. Agentur für Arbeit Chemnitz, Annaberger Str. 240, 09125 Chemnitz
Gemeinde Marienberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Große Kreisstadt Marienberg arbeitet an der Entwicklung und Rechtskraftherbeiführung eines Flächennutzungsplans innerhalb der nächsten 3-5 Jahre, da sie derzeit noch keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan besitzt.
Es gibt 41 Bebauungspläne, davon sind 21 rechtskräftig. Zudem existieren 2 rechtskräftige Außenbereichssatzungen, 8 rechtskräftige Ergänzungssatzungen und eine rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.
Aktuelle Planverfahren umfassen den Bebauungsplan Nr. 39 "Waldgebiet Mothäuser Heide" und den Teilflächennutzungsplan Wind, beide in der Aufstellungsphase.
Es besteht ein Bedarf an Wohnbaufläche bis 2030, mit einer notwendigen Fläche von 20,59 ha, von denen nur 13,8 ha zur Verfügung stehen. Es werden weitere 6,8 ha Wohnbaufläche benötigt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.