Marienberg ist eine Große Kreisstadt im sächsischen Erzgebirgskreis südöstlich von Chemnitz.
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
16.524 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09496
Vorwahlen
03735, 037364 (Kühnhaide, Reitzenhain, Satzung), 037366 (Rübenau), 037363 (Zöblitz, Ansprung, Sorgau, Grundau)
Adresse derGroße Kreisstadtverwaltung
Website
Ortsteile
Marienberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, 09496 Marienberg
2. Finanzamt Chemnitz, Zschopauer Str. 7, 09126 Chemnitz
3. Agentur für Arbeit Chemnitz, Annaberger Str. 240, 09125 Chemnitz
Gemeinde Marienberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Große Kreisstadt Marienberg arbeitet an der Entwicklung und Rechtskraftherbeiführung eines Flächennutzungsplans innerhalb der nächsten 3-5 Jahre, da sie derzeit noch keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan besitzt.
Es gibt 41 Bebauungspläne, davon sind 21 rechtskräftig. Zudem existieren 2 rechtskräftige Außenbereichssatzungen, 8 rechtskräftige Ergänzungssatzungen und eine rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.
Aktuelle Planverfahren umfassen den Bebauungsplan Nr. 39 "Waldgebiet Mothäuser Heide" und den Teilflächennutzungsplan Wind, beide in der Aufstellungsphase.
Es besteht ein Bedarf an Wohnbaufläche bis 2030, mit einer notwendigen Fläche von 20,59 ha, von denen nur 13,8 ha zur Verfügung stehen. Es werden weitere 6,8 ha Wohnbaufläche benötigt.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.