Markranstädt [Betonung auf der ersten Silbe] ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.981 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04420
Vorwahlen
034205, 0341, 034444
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
2. Einwohnermeldeamt Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
3. Ordnungsamt Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
Gemeinde Markranstädt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Markranstädt hat am 07.09.2023 den Bebauungsplan „REWE-Markt – An der Alten Zuckerfabrik“ beschlossen, der den erweiterten Neubau des bestehenden REWE-Marktes ermöglicht. Der Plan umfasst das Betriebsgelände der Ceresan Erfurt GmbH, den Bereich des REWE-Marktes und die Aufforstungsfläche nordwestlich des Kreisverkehrs.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan „Möbelhaus Markranstädt“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung beschlossen. Dieser Plan soll das Planungsrecht für Wohnen und Gewerbe in einem Bereich der Kernstadt Markranstädt schaffen, der durch die Leipziger Straße, das angrenzende Mischgebiet, die Oststraße und die Straße An der Renne begrenzt wird.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.