Markranstädt [Betonung auf der ersten Silbe] ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.981 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04420
Vorwahlen
034205, 0341, 034444
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
2. Einwohnermeldeamt Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
3. Ordnungsamt Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
Gemeinde Markranstädt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Markranstädt hat am 07.09.2023 den Bebauungsplan „REWE-Markt – An der Alten Zuckerfabrik“ beschlossen, der den erweiterten Neubau des bestehenden REWE-Marktes ermöglicht. Der Plan umfasst das Betriebsgelände der Ceresan Erfurt GmbH, den Bereich des REWE-Marktes und die Aufforstungsfläche nordwestlich des Kreisverkehrs.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan „Möbelhaus Markranstädt“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung beschlossen. Dieser Plan soll das Planungsrecht für Wohnen und Gewerbe in einem Bereich der Kernstadt Markranstädt schaffen, der durch die Leipziger Straße, das angrenzende Mischgebiet, die Oststraße und die Straße An der Renne begrenzt wird.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.