Maroldsweisach ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Haßberge in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
3172 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96126
Vorwahl
09532
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Geroldswind, Gckelhirn, Marbach, Todtenweisach, Voccawind, Voccawindermhle, Wstenbirkach, Geroldswind, Gückelhirn, Marbach, Todtenweisach, Voccawind, Voccawindermühle, Wüstenbirkach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Maroldsweisach
Hauptstraße 1
96126 Maroldsweisach
2. Finanzamt Haßfurt
Am Schützenplatz 1
97437 Haßfurt
3. Landratsamt Haßberge
An den Bachwiesen 1
97437 Haßfurt
Gemeinde Maroldsweisach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:15 - 15:15
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.