Wendel. Maarbinge) ist eine Gemeinde im Norden des Saarlandes. Wendel
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9962 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66646
Vorwahlen
06827, 06853
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Rheinstraße, Rheinstraße
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Marpingen
Hauptstraße 1
66646 Marpingen
2. Ordnungsamt Marpingen
Hauptstraße 1
66646 Marpingen
3. Bürgerbüro Marpingen
Hauptstraße 1
66646 Marpingen
Gemeinde Marpingen – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Marpingen wurde zuletzt im Jahr 2002 fortgeschrieben und neuaufgestellt, um den seit 1980 bestehenden Plan zu ersetzen. Dieser neue Plan ist bis zum Zieljahr 2020 ausgerichtet und muss nach 15 Jahren überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Die Planung umfasst die Sicherung und Stärkung der zentralörtlichen Funktion, die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete, die Aufwertung als Naherholungs- und Fremdenverkehrsgemeinde und die Gewährleistung einer ökologisch bewussten Gemeindeentwicklung. Zudem sind die Vorgaben der Landesentwicklungspläne Siedlung und Umwelt zu berücksichtigen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.