Die Gemeinde entstand 1974 nach einer Gebietsreform durch die Verschmelzung der vormals selbstständigen Gemeinden Marpingen, Urexweiler, Alsweiler und Berschweiler. Sie liegt im Südwesten des Landkreises St. Die Gemeinde entstand 1974 nach einer Gebietsreform durch die Verschmelzung der vormals selbstständigen Gemeinden Marpingen, Urexweiler, Alsweiler und Berschweiler
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9962 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66646
Vorwahlen
06827, 06853
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Rheinstraße, Rheinstraße
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Marpingen
Hauptstraße 1
66646 Marpingen
2. Ordnungsamt Marpingen
Hauptstraße 1
66646 Marpingen
3. Bürgerbüro Marpingen
Hauptstraße 1
66646 Marpingen
Gemeinde Marpingen – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Marpingen wurde zuletzt im Jahr 2002 fortgeschrieben und neuaufgestellt, um den seit 1980 bestehenden Plan zu ersetzen. Dieser neue Plan ist bis zum Zieljahr 2020 ausgerichtet und muss nach 15 Jahren überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Die Planung umfasst die Sicherung und Stärkung der zentralörtlichen Funktion, die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete, die Aufwertung als Naherholungs- und Fremdenverkehrsgemeinde und die Gewährleistung einer ökologisch bewussten Gemeindeentwicklung. Zudem sind die Vorgaben der Landesentwicklungspläne Siedlung und Umwelt zu berücksichtigen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.