Martensrade ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Einwohner
958 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24238
Vorwahl
04384
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ellhornsberg, Grebinsrade, Haferklinten, Klinten, Plus, Rögen, Schien, Ellhornsberg, Grebinsrade, Haferklinten, Klinten, Plus, Rögen, Schien
Adressen:
1. Gemeinde Martensrade
Am Markt 1
23795 Martensrade
2. Amtsgericht Bad Segeberg
Am Markt 1
23795 Bad Segeberg
3. Kreisverwaltung Segeberg
Oldesloer Str. 24
23795 Bad Segeberg
Gemeinde Martensrade – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.