Martensrade ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Einwohner
958 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24238
Vorwahl
04384
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ellhornsberg, Grebinsrade, Haferklinten, Klinten, Plus, Rögen, Schien, Ellhornsberg, Grebinsrade, Haferklinten, Klinten, Plus, Rögen, Schien
Adressen:
1. Gemeinde Martensrade
Am Markt 1
23795 Martensrade
2. Amtsgericht Bad Segeberg
Am Markt 1
23795 Bad Segeberg
3. Kreisverwaltung Segeberg
Oldesloer Str. 24
23795 Bad Segeberg
Gemeinde Martensrade – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.