November 1970 war Mayen auch Verwaltungssitz des Landkreises Mayen. Mayen ist eine Große kreisangehörige Stadt im rheinland-pfälzischen Landkreis Mayen-Koblenz in der Vulkaneifel
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
19.335 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
56727,56729 (Geisbüschhof, Wüsteratherhof)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
02651
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barzemhle, Brresheim, Eiterbach, Grubenfeld, Hammesmhle, Hinterforst, Katzenberg, Kirchershof, Nettemhle, Nitztal, Papiermhle, Wagnersmhle, Zährensmhle, Barzemühle, Bürresheim, Eiterbach, Grubenfeld, Hammesmühle, Hinterforst, Katzenberg, Kirchershof, Nettemühle, Nitztal, Papiermühle, Wagnersmühle, Zährensmühle
Gemeinde Mayen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Mayen hatSeveral Bebauungsplanverfahren im Gange oder geplant:
- Der Bebauungsplan »Hinter Burg III - West« (1. Änderung) setzt ein allgemeines Wohngebiet und eine öffentliche Straßenverkehrsfläche fest, um den Bedarf an neuen Wohnbauflächen in der Kernstadt zu decken. Dieses Verfahren zielt auf die Errichtung von bis zu vier Einfamilienhäusern ab und berücksichtigt übergeordnete Planungen wie das Landesentwicklungsprogramm und den Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald.
- Die Stadt Mayen arbeitet an der Erschließung neuer Baugebiete in Zusammenarbeit mit Privateigentümern und Planungsbüros, um attraktive Grundstücke zu günstigen Preisen anzubieten, insbesondere für junge Familien.
- Es gibt laufende und geplante Bebauungsplanverfahren, die im GeoPortal.rlp und bei der Stadtverwaltung Mayen eingesehen werden können. Diese umfassen verschiedene Bauleitplanungen und Änderungen bestehender Pläne.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.