Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Meitingen

Meitingen ist ein Markt im Landkreis Augsburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
11.936 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86405
Vorwahl
08271
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Ehekirchmhle, Langenreichen, Langenreichermhle, Waltershofen, Ehekirchmühle, Langenreichen, Langenreichermühle, Waltershofen
Adressen:
1. Markt Meitingen, Hauptstraße 1, 86405 Meitingen
2. Finanzamt Augsburg - Land, Mühlhauser Straße 1, 86165 Augsburg
3. Landratsamt Augsburg, Bahnhofstraße 4, 86150 Augsburg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Sondergebiet am nördlichen Lohwald in Meitingen sieht eine zukunftsorientierte und klimafreundliche Weiterentwicklung des bestehenden Lohwalds vor. Es wird neue Waldbereiche im Westen geschaffen und mehr als 30% zusätzliche Waldflächen im Vergleich zum heutigen Bestand hinzugefügt. Die Pläne umfassen die Schaffung von Bauflächen für eine nachhaltige Recycling-Wirtschaft und Stahlverarbeitung, was zu bis zu 350 neuen Arbeitsplätzen führen soll. Die Planung wurde mehrfach angepasst, um Umwelt- und Immissionsbelange zu berücksichtigen und alternative Standorte wie nördlich, östlich und westlich des Stahlwerkes aufgrund von Lärmbelastungen, Luftreinhaltung und Wasserschutzgebieten ausgeschlossen.

Zusätzlich wird die Wertschöpfung in der Region durch die Entwicklung der neuen Bauflächen und die Erhöhung der Arbeitsplätze in nachhaltigen Industriezweigen gesteigert. Die Planung sichert langfristig die Standort- und Investitionssicherheit für die Max Aicher Stiftung und unterstützt die nachhaltige Entwicklung der Stahlerzeugung in Bayern.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.