Mendig ist eine Stadt im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Mendig
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
9032 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56743
Vorwahl
02652
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mendig
Römerstraße 1
56743 Mendig
2. Bürgeramt Mendig
Römerstraße 1
56743 Mendig
3. Ordnungsamt Mendig
Römerstraße 1
56743 Mendig
Gemeinde Mendig – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Investor Erland Knaf für die Sanierung der ehemaligen Bundeswehr-Siedlung Yellowtown in Mendig ist enttäuscht über die jüngsten Entscheidungen des Mendiger Stadtrats. Der Stadtrat hat trotz einer positiven Bauvoranfrage durch die Kreisverwaltung einen Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren und eine Veränderungssperre erlassen, was das Projekt erheblich verzögern könnte. Der Investor plant, diese Entscheidung juristisch überprüfen zu lassen, da die ursprüngliche Versagung des Einvernehmens rechtswidrig war.
Im Fall des Martinswalds hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen, trotz des Widerstands von Bürgern und Umweltbedenken. Der Martinswald ist im Flächennutzungsplan als Bodenschutzwald ausgewiesen, und die Bürgerinitiative PRO MENDIG e.V. kritisiert die Beschneidung der öffentlichen Beteiligung und die Umweltprüfung, die dem Investor zugesprochen wurde.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.