Mendig ist eine Stadt im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Mendig
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
9032 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56743
Vorwahl
02652
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mendig
Römerstraße 1
56743 Mendig
2. Bürgeramt Mendig
Römerstraße 1
56743 Mendig
3. Ordnungsamt Mendig
Römerstraße 1
56743 Mendig
Gemeinde Mendig – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Investor Erland Knaf für die Sanierung der ehemaligen Bundeswehr-Siedlung Yellowtown in Mendig ist enttäuscht über die jüngsten Entscheidungen des Mendiger Stadtrats. Der Stadtrat hat trotz einer positiven Bauvoranfrage durch die Kreisverwaltung einen Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren und eine Veränderungssperre erlassen, was das Projekt erheblich verzögern könnte. Der Investor plant, diese Entscheidung juristisch überprüfen zu lassen, da die ursprüngliche Versagung des Einvernehmens rechtswidrig war.
Im Fall des Martinswalds hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen, trotz des Widerstands von Bürgern und Umweltbedenken. Der Martinswald ist im Flächennutzungsplan als Bodenschutzwald ausgewiesen, und die Bürgerinitiative PRO MENDIG e.V. kritisiert die Beschneidung der öffentlichen Beteiligung und die Umweltprüfung, die dem Investor zugesprochen wurde.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.