Mengen ist eine Stadt im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9850 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88512
Vorwahlen
07572, 07576
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Jakobstal, Ostrachmhle, Jakobstal, Ostrachmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mengen
Hauptstraße 1
88512 Mengen
2. Landratsamt Sigmaringen
Karlstraße 30
72488 Sigmaringen
3. Bürgeramt Mengen
Hauptstraße 1
88512 Mengen
Gemeinde Mengen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Mengen gibt es aktuell Planungen für den Bebauungsplan „Sporthalle Mengen“, der den Bau einer 3-Feld-Tennishalle mit einem angrenzenden Sanitärtrakt vorsieht. Das Projekt ist ein gemeinsames Vorhaben der Tennisvereine Schallstadt und Mengen. Die Halle soll eine Grundfläche von 50 m x 37 m und eine maximale Höhe von 10 m haben. Der Umweltbericht zum Plan enthält Details zu den umweltrelevanten Belangen, einschließlich der Grundwasserneubildung und der Integration eines Grünordnungsplans. Die Planung berücksichtigt auch Vorgaben des Baugesetzbuchs und des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.