Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mengen

Mengen ist eine Stadt im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9850 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88512
Vorwahlen
07572, 07576
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptstraße 90, 88512 Mengen
Hauptstraße 90, 88512 Mengen 88512 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Jakobstal, Ostrachmhle, Jakobstal, Ostrachmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mengen
Hauptstraße 1
88512 Mengen

2. Landratsamt Sigmaringen
Karlstraße 30
72488 Sigmaringen

3. Bürgeramt Mengen
Hauptstraße 1
88512 Mengen
Gemeinde Mengen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 11:30
  • Dienstag: 08:30 - 11:30
  • Mittwoch: 08:30 - 11:30
  • Donnerstag: 08:30 - 11:30 13:30 - 15:00
  • Freitag: 08:30 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Mengen gibt es aktuell Planungen für den Bebauungsplan „Sporthalle Mengen“, der den Bau einer 3-Feld-Tennishalle mit einem angrenzenden Sanitärtrakt vorsieht. Das Projekt ist ein gemeinsames Vorhaben der Tennisvereine Schallstadt und Mengen. Die Halle soll eine Grundfläche von 50 m x 37 m und eine maximale Höhe von 10 m haben. Der Umweltbericht zum Plan enthält Details zu den umweltrelevanten Belangen, einschließlich der Grundwasserneubildung und der Integration eines Grünordnungsplans. Die Planung berücksichtigt auch Vorgaben des Baugesetzbuchs und des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.