Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mertingen

Mertingen ist eine Gemeinde im bayerischen Schwaben, Landkreis Donau-Ries
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
4030 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86690
Vorwahl
09078
Adresse der Gemeinde
Fuggerstr. 5, 86690 Mertingen
Fuggerstr. 5, 86690 Mertingen 86690 Bayern DE
Website
Ortsteile
Burghöfe, Hagenmhle, Heißesheim, šberfeldsiedlung, Burghöfe, Hagenmühle, Heißesheim, Überfeldsiedlung
Adressen:
1. Gemeinde Mertingen, Hauptstraße 1, 86405 Mertingen
2. Ordnungsamt Mertingen, Hauptstraße 1, 86405 Mertingen
3. Finanzamt Augsburg, An den Bachwiesen 3, 86157 Augsburg
Gemeinde Mertingen – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.