Mertloch ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz und wird von der Verbandsgemeinde Maifeld verwaltet, die ihren Verwaltungssitz in der Stadt Polch hat.
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
1380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56753
Vorwahl
02654
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eltzerhof, Knzerhof, Marienhäuserhof, Eltzerhof, Künzerhof, Marienhäuserhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mertloch
Hauptstraße 1
56290 Mertloch
2. Verbandsgemeinde Maifeld
Bahnhofstraße 1
56290 Mülheim-Kärlich
3. Landkreis Mayen-Koblenz
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Gemeinde Mertloch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.