Mertloch ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz und wird von der Verbandsgemeinde Maifeld verwaltet, die ihren Verwaltungssitz in der Stadt Polch hat.
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
1380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56753
Vorwahl
02654
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eltzerhof, Knzerhof, Marienhäuserhof, Eltzerhof, Künzerhof, Marienhäuserhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mertloch
Hauptstraße 1
56290 Mertloch
2. Verbandsgemeinde Maifeld
Bahnhofstraße 1
56290 Mülheim-Kärlich
3. Landkreis Mayen-Koblenz
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Gemeinde Mertloch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.