Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mettingen

Mettingen ist eine Gemeinde in der Region Tecklenburger Land (Kreis Steinfurt) im nördlichen Teil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.882 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49497
Vorwahl
05452
Adresse der Gemeinde
Markt 6–8, 49497 Mettingen
Markt 6–8, 49497 Mettingen 49497 Baden-Württemberg DE
Website
Ortsteile
Ambergen, Berentelg, Berghausen, Bruch, Höveringhausen, Lage, Mettingen, Muckhorst, Nierenburg, Nordhausen, Schlickelde, Wiehe, Wolfer, Ambergen, Berentelg, Berghausen, Bruch, Höveringhausen, Lage, Muckhorst, Nierenburg, Nordhausen, Schlickelde, Wiehe, Wolfer
Adressen:
1. Gemeinde Mettingen
Am Markt 1
49497 Mettingen

2. Standesamt Mettingen
Am Markt 1
49497 Mettingen

3. Ordnungsamt Mettingen
Am Markt 1
49497 Mettingen
Gemeinde Mettingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Mettingen hat am 24.03.2021 das ergänzende Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 21 „Pfarrer-Hüging-Straße“ beschlossen. Der Planbereich liegt nördlich der Ortslage zwischen Ibbenbürener Straße und Teichstraße und umfasst etwa 9 ha. Ziel ist die moderate städtebauliche Weiterentwicklung und Nachverdichtung des Gebiets, wobei die Anzahl der Wohnungen und die Grundflächenzahl begrenzt werden sollen. Es sind zwei Vollgeschosse je Wohngebäude zulässig, und die Grundflächenzahl beträgt 0,3, mit einer minimalen Anhebung auf 0,35 in bestimmten Bereichen. Der Zugang zum Köllbachtal soll von Bebauung freigehalten werden, und gestaltprägende Großbäume sollen erhalten bleiben. Die technische Erschließung wird durch Anschlüsse an bestehende Leitungsnetze sichergestellt, und für zusätzliche Versiegelungen sollen Rückhaltemöglichkeiten für Niederschlagswasser geschaffen werden.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.