Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mettingen

Mettingen ist eine Gemeinde in der Region Tecklenburger Land (Kreis Steinfurt) im nördlichen Teil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.882 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49497
Vorwahl
05452
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ambergen, Berentelg, Berghausen, Bruch, Höveringhausen, Lage, Mettingen, Muckhorst, Nierenburg, Nordhausen, Schlickelde, Wiehe, Wolfer, Ambergen, Berentelg, Berghausen, Bruch, Höveringhausen, Lage, Muckhorst, Nierenburg, Nordhausen, Schlickelde, Wiehe, Wolfer
Adressen:
1. Gemeinde Mettingen
Am Markt 1
49497 Mettingen

2. Standesamt Mettingen
Am Markt 1
49497 Mettingen

3. Ordnungsamt Mettingen
Am Markt 1
49497 Mettingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Mettingen hat am 24.03.2021 das ergänzende Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 21 „Pfarrer-Hüging-Straße“ beschlossen. Der Planbereich liegt nördlich der Ortslage zwischen Ibbenbürener Straße und Teichstraße und umfasst etwa 9 ha. Ziel ist die moderate städtebauliche Weiterentwicklung und Nachverdichtung des Gebiets, wobei die Anzahl der Wohnungen und die Grundflächenzahl begrenzt werden sollen. Es sind zwei Vollgeschosse je Wohngebäude zulässig, und die Grundflächenzahl beträgt 0,3, mit einer minimalen Anhebung auf 0,35 in bestimmten Bereichen. Der Zugang zum Köllbachtal soll von Bebauung freigehalten werden, und gestaltprägende Großbäume sollen erhalten bleiben. Die technische Erschließung wird durch Anschlüsse an bestehende Leitungsnetze sichergestellt, und für zusätzliche Versiegelungen sollen Rückhaltemöglichkeiten für Niederschlagswasser geschaffen werden.

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.