Mettlach (moselfränkisch Mettlich) ist eine Gemeinde im saarländischen Landkreis Merzig-Wadern in Deutschland.
Bundesland
Landkreis
Merzig-Wadern
Einwohner
12.044 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66693
Vorwahlen
06864, 06865 (Weiten, Orscholz), 06868 (Nohn, Tünsdorf)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Keuchingen, Ludwinussiedlung, Keuchingen, Ludwinussiedlung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mettlach
Am Markt 1
66693 Mettlach
2. Ordnungsamt Mettlach
Am Markt 1
66693 Mettlach
3. Bauamt Mettlach
Am Markt 1
66693 Mettlach
Gemeinde Mettlach – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat von Mettlach hat eine Machbarkeitsstudie für ein City Outlet Center in Auftrag gegeben, die zu einem positiven Fazit kam. Ein gemeinsames Management für das City Outlet und den Ortskern soll eingerichtet werden, und Mittel aus einem Förderprogramm des Landes wurden beantragt.
- Es gibt eine 1. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung 'Bornwies und am Bornweg M ́Rein Bungert'" im Ortsteil Orscholz, um eine Wohnbebauung auf einer bisher unbebauten privaten Grünfläche zu ermöglichen und die bestehende Garage in die Planung einzubeziehen.
- Eine 5. Änderung des Bebauungsplanes "Oberst Danzemergewann" im Ortsteil Orscholz wurde beschlossen, um das zulässige Sortiment der Marktflächen zu erweitern und weitere Betriebe wie Textilfachmärkte, Bäckereien und Nonfooddiscounter zuzulassen.
- Ein neuer Standort für das Feuerwehrgerätehaus in Saarhölzbach wird geplant, da der aktuellen Standort zu wenig Freiflächen und Parkmöglichkeiten bietet.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.