Mettlach (moselfränkisch Mettlich) ist eine Gemeinde im saarländischen Landkreis Merzig-Wadern in Deutschland.
Bundesland
Saarland
Landkreis
Merzig-Wadern
Einwohner
12.044 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66693
Vorwahlen
06864, 06865 (Weiten, Orscholz), 06868 (Nohn, Tünsdorf)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Keuchingen, Ludwinussiedlung, Keuchingen, Ludwinussiedlung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mettlach
Am Markt 1
66693 Mettlach
2. Ordnungsamt Mettlach
Am Markt 1
66693 Mettlach
3. Bauamt Mettlach
Am Markt 1
66693 Mettlach
Öffnungszeiten
Montag: 10:00 - 12:00
Dienstag: 10:00 - 12:00
Mittwoch: 10:00 - 12:00
Donnerstag: 10:00 - 12:00
Freitag: 10:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat von Mettlach hat eine Machbarkeitsstudie für ein City Outlet Center in Auftrag gegeben, die zu einem positiven Fazit kam. Ein gemeinsames Management für das City Outlet und den Ortskern soll eingerichtet werden, und Mittel aus einem Förderprogramm des Landes wurden beantragt.
- Es gibt eine 1. Änderung des Bebauungsplanes "1. Erweiterung 'Bornwies und am Bornweg M ́Rein Bungert'" im Ortsteil Orscholz, um eine Wohnbebauung auf einer bisher unbebauten privaten Grünfläche zu ermöglichen und die bestehende Garage in die Planung einzubeziehen.
- Eine 5. Änderung des Bebauungsplanes "Oberst Danzemergewann" im Ortsteil Orscholz wurde beschlossen, um das zulässige Sortiment der Marktflächen zu erweitern und weitere Betriebe wie Textilfachmärkte, Bäckereien und Nonfooddiscounter zuzulassen.
- Ein neuer Standort für das Feuerwehrgerätehaus in Saarhölzbach wird geplant, da der aktuellen Standort zu wenig Freiflächen und Parkmöglichkeiten bietet.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.