Mindelheim ist ein Mittelzentrum und die Kreisstadt des schwäbischen Landkreises Unterallgäu.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
15.364 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87719
Vorwahl
08261
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gernstall, Heimenegg, StGeorg, Unggenried, Unterauerbach, Gernstall, Heimenegg, StGeorg, Unggenried, Unterauerbach
Adressen:
1. Stadt Mindelheim
Hauptstraße 1
87719 Mindelheim
2. Landratsamt Unterallgäu
Bahnhofstraße 1
87719 Mindelheim
3. Finanzamt Kaufbeuren
Am Schloßpark 1
87600 Kaufbeuren
Gemeinde Mindelheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Investor Allgäuer Hausbau GmbH hat neue Pläne für ein Wohngebiet auf dem ehemaligen Riebel-Bauhof in Mindelheim vorgestellt, die nun auch 32 Sozialwohnungen umfassen, nachdem die ursprünglichen Pläne wegen mangelnder Sozialwohnungen und zu massiver Bebauung kritisiert wurden.
In Mindelheim wird weiterhin über den Wohnungsbau auf Grünflächen diskutiert, insbesondere im Zusammenhang mit der Lautenwirtswiese, die für den Bau von Wohnungen, einer Kindertagesstätte und öffentlichen Grünflächen vorgesehen ist.
Die Stadt Mindelheim arbeitet an der Aktualisierung und Umsetzung von Bebauungsplänen, die im Rahmen der Bauleitplanung rechtlich verbindliche Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und anderen Aspekten enthalten.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.