Mindelheim ist ein Mittelzentrum und die Kreisstadt des schwäbischen Landkreises Unterallgäu.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
15.364 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87719
Vorwahl
08261
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gernstall, Heimenegg, StGeorg, Unggenried, Unterauerbach, Gernstall, Heimenegg, StGeorg, Unggenried, Unterauerbach
Adressen:
1. Stadt Mindelheim
Hauptstraße 1
87719 Mindelheim
2. Landratsamt Unterallgäu
Bahnhofstraße 1
87719 Mindelheim
3. Finanzamt Kaufbeuren
Am Schloßpark 1
87600 Kaufbeuren
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: 08:00 - 11:30
Donnerstag: Geschlossen
Freitag: 08:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Investor Allgäuer Hausbau GmbH hat neue Pläne für ein Wohngebiet auf dem ehemaligen Riebel-Bauhof in Mindelheim vorgestellt, die nun auch 32 Sozialwohnungen umfassen, nachdem die ursprünglichen Pläne wegen mangelnder Sozialwohnungen und zu massiver Bebauung kritisiert wurden.
In Mindelheim wird weiterhin über den Wohnungsbau auf Grünflächen diskutiert, insbesondere im Zusammenhang mit der Lautenwirtswiese, die für den Bau von Wohnungen, einer Kindertagesstätte und öffentlichen Grünflächen vorgesehen ist.
Die Stadt Mindelheim arbeitet an der Aktualisierung und Umsetzung von Bebauungsplänen, die im Rahmen der Bauleitplanung rechtlich verbindliche Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und anderen Aspekten enthalten.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.