Mindelheim ist ein Mittelzentrum und die Kreisstadt des schwäbischen Landkreises Unterallgäu.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
15.364 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87719
Vorwahl
08261
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gernstall, Heimenegg, StGeorg, Unggenried, Unterauerbach, Gernstall, Heimenegg, StGeorg, Unggenried, Unterauerbach
Adressen:
1. Stadt Mindelheim
Hauptstraße 1
87719 Mindelheim
2. Landratsamt Unterallgäu
Bahnhofstraße 1
87719 Mindelheim
3. Finanzamt Kaufbeuren
Am Schloßpark 1
87600 Kaufbeuren
Gemeinde Mindelheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Investor Allgäuer Hausbau GmbH hat neue Pläne für ein Wohngebiet auf dem ehemaligen Riebel-Bauhof in Mindelheim vorgestellt, die nun auch 32 Sozialwohnungen umfassen, nachdem die ursprünglichen Pläne wegen mangelnder Sozialwohnungen und zu massiver Bebauung kritisiert wurden.
In Mindelheim wird weiterhin über den Wohnungsbau auf Grünflächen diskutiert, insbesondere im Zusammenhang mit der Lautenwirtswiese, die für den Bau von Wohnungen, einer Kindertagesstätte und öffentlichen Grünflächen vorgesehen ist.
Die Stadt Mindelheim arbeitet an der Aktualisierung und Umsetzung von Bebauungsplänen, die im Rahmen der Bauleitplanung rechtlich verbindliche Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und anderen Aspekten enthalten.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.