Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Monschau

Monschau [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'mon.ʃaʊ auch 'mɔn.dʒaʊ̯] (bis 1918 Montjoie, am 9. August 1918 Änderung des Namens durch kaiserlichen Erlass in Monschau) ist eine Stadt an der Rur in der Eifel. Sie liegt in Nordrhein-Westfalen und gehört zur Städteregion Aachen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Städteregion Aachen
Einwohner
11.645 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52156
Vorwahl
02472
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmGericht, Dreistegen, Hargard, Menzerath, Perlenau, Schwingsborn, AmGericht, Dreistegen, Hargard, Menzerath, Perlenau, Schwingsborn
Adressen:
1. Stadt Monschau
Markt 1
52156 Monschau

2. Bürgeramt Monschau
Markt 1
52156 Monschau

3. Ordnungsamt Monschau
Markt 1
52156 Monschau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00 Dienstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch: 08:00 - 15:30 Donnerstag: 08:00 - 16:00 Freitag: 08:00 - 15:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das Industriegebiet Imgenbroich Nord-West wegen Bekanntmachungsfehler und Verstößen gegen das interkommunale Abstimmungsgebot für unwirksam erklärt. Die Stadt Monschau muss nun die Mängel korrigieren, aber die Baugenehmigung für den Kaufland-Vollsortimenter bleibt vorerst bestehen. Weitere Verfahren am Verwaltungsgericht Aachen prüfen die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung. Die Stadt hält an ihrer Entwicklungsabsicht für den Standort fest, trotz des Urteils als Entwicklungshemmnis.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf
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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.