Mosbach gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20. Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31. Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Neckar-Odenwald-Kreises sowie ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Neckar-Odenwald-Kreis
Einwohner
23.307 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74821
Vorwahlen
06261, 06263, 06267
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hardhof, Knopfhof, Hardhof, Knopfhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mosbach
Hauptstraße 24
74821 Mosbach
2. Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Wilhelmstraße 22
74821 Mosbach
3. Finanzamt Mosbach
Schloßstraße 2
74821 Mosbach
Gemeinde Mosbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Bebauungspläne in Mosbach sind der Bebauungsplan "Bergfeld-Siedlung, Nr. 1.81" seit 26.10.2024, der Bebauungsplan "Mosbacher Straße, Nr. 2.38 B" seit 08.06.2024, und der Bebauungsplan "Nüstenbach, Nr. 1.80" sowie der Bebauungsplan "Photovoltaik Ademco, Nr. 1.79", beide seit 16.12.2023.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.