Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31. Seit dem 1. Juli 1976 ist Mosbach Große Kreisstadt. Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Neckar-Odenwald-Kreises sowie ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Neckar-Odenwald-Kreis
Einwohner
23.307 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74821
Vorwahlen
06261, 06263, 06267
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hardhof, Knopfhof, Hardhof, Knopfhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mosbach
Hauptstraße 24
74821 Mosbach
2. Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Wilhelmstraße 22
74821 Mosbach
3. Finanzamt Mosbach
Schloßstraße 2
74821 Mosbach
Gemeinde Mosbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Bebauungspläne in Mosbach sind der Bebauungsplan "Bergfeld-Siedlung, Nr. 1.81" seit 26.10.2024, der Bebauungsplan "Mosbacher Straße, Nr. 2.38 B" seit 08.06.2024, und der Bebauungsplan "Nüstenbach, Nr. 1.80" sowie der Bebauungsplan "Photovoltaik Ademco, Nr. 1.79", beide seit 16.12.2023.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.