Seit dem 1. Juli 1976 ist Mosbach Große Kreisstadt. Mosbach gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20. Seit dem 1. Juli 1976 ist Mosbach Große Kreisstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Neckar-Odenwald-Kreis
Einwohner
23.307 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74821
Vorwahlen
06261, 06263, 06267
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hardhof, Knopfhof, Hardhof, Knopfhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mosbach
Hauptstraße 24
74821 Mosbach
2. Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Wilhelmstraße 22
74821 Mosbach
3. Finanzamt Mosbach
Schloßstraße 2
74821 Mosbach
Gemeinde Mosbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Bebauungspläne in Mosbach sind der Bebauungsplan "Bergfeld-Siedlung, Nr. 1.81" seit 26.10.2024, der Bebauungsplan "Mosbacher Straße, Nr. 2.38 B" seit 08.06.2024, und der Bebauungsplan "Nüstenbach, Nr. 1.80" sowie der Bebauungsplan "Photovoltaik Ademco, Nr. 1.79", beide seit 16.12.2023.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung