Sie besteht aus den Ortschaften Güttersbach, Hiltersklingen, Hüttenthal sowie Ober- und Unter-Mossau. Mossautal (odenwälderisch Mosse) ist eine Gemeinde im Odenwald mit dem Status eines staatlich anerkannten Erholungsortes und liegt im südhessischen Odenwaldkreis auf einer Höhe von 300 bis 500 Metern ü
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Odenwaldkreis
Einwohner
2399 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64756
Vorwahlen
06062, 06061
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mossautal
Hauptstraße 1
64367 Mossautal
2. Ordnungsamt Mossautal
Hauptstraße 1
64367 Mossautal
3. Finanzamt Erbach
Am Schloßgarten 1
64711 Erbach
Gemeinde Mossautal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.