Es ist die einzige Gemeinde der Region Main-Rhön, die zum Einzugsgebiet der Weser und zum Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) gehört
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
1699 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
97786
Vorwahl
09748
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Fuchsenhof, Haubenhöfe, Kretzenhof, Oberziegelhtte, Wiesenhof, Fuchsenhof, Haubenhöfe, Kretzenhof, Oberziegelhütte, Wiesenhof
Adressen:
1. Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstraße 110, 53179 Bonn, Deutschland
2. Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, Am Schillertheater 1, 14467 Potsdam, Deutschland
3. Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau, Deutschland
Gemeinde Motten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.