Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Muggensturm

Muggensturm ist eine Gemeinde im Westen Baden-Württembergs.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6234 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76461
Vorwahl
07222
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 33–37, 76461 Muggensturm
Hauptstraße 33–37, 76461 Muggensturm 76461 Baden-Württemberg DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Muggensturm
Hauptstraße 1
76461 Muggensturm

2. Bürgeramt Muggensturm
Hauptstraße 1
76461 Muggensturm

3. Ordnungsamt Muggensturm
Hauptstraße 1
76461 Muggensturm
Gemeinde Muggensturm – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 11:30
  • Dienstag: 09:00 - 11:30 14:00 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 11:30
  • Donnerstag: 09:00 - 11:30 14:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Seit 2008 ist ein Bebauungsplan für das Schulzentrum Muggensturm rechtskräftig, es gibt keine neuen Nachrichten oder Änderungen zum Bebauungsplan in Muggensturm in den bereitgestellten Quellen.

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.