Seit dem 1. Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Rastatt und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
50.441 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76437
Vorwahlen
07222, 07229
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rastatt, Rathausplatz 1, 76437 Rastatt
2. Landratsamt Rastatt, Kaiserstraße 60, 76437 Rastatt
3. Amtsgericht Rastatt, Kaiserstraße 60, 76437 Rastatt
Gemeinde Rastatt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rastatt betreffen folgende rechtskräftige Bebauungspläne:
- Bebauungsplan „Automobilwerk“ in Rastatt und Rastatt-Ottersdorf, rechtskräftig seit 21.08.2024
- Bebauungsplan „Vogelsand“ in Rastatt-Rauental, rechtskräftig seit 28.03.2024
- Bebauungsplan „Östlicher Ortseingang (Feuerwehr)“ in Rastatt-Plittersdorf, rechtskräftig seit 07.02.2024
- Aufhebung Bebauungspläne "Ehemaliges BASI-Gelände Teil A" und „Ehemaliges BASI-Gelände 2. Vereinfachte Änderung Teil A" in Rastatt-Niederbühl, rechtskräftig seit 18.12.2024
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.