Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Rastatt und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Seit dem 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
50.441 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76437
Vorwahlen
07222, 07229
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rastatt, Rathausplatz 1, 76437 Rastatt
2. Landratsamt Rastatt, Kaiserstraße 60, 76437 Rastatt
3. Amtsgericht Rastatt, Kaiserstraße 60, 76437 Rastatt
Gemeinde Rastatt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rastatt betreffen folgende rechtskräftige Bebauungspläne:
- Bebauungsplan „Automobilwerk“ in Rastatt und Rastatt-Ottersdorf, rechtskräftig seit 21.08.2024
- Bebauungsplan „Vogelsand“ in Rastatt-Rauental, rechtskräftig seit 28.03.2024
- Bebauungsplan „Östlicher Ortseingang (Feuerwehr)“ in Rastatt-Plittersdorf, rechtskräftig seit 07.02.2024
- Aufhebung Bebauungspläne "Ehemaliges BASI-Gelände Teil A" und „Ehemaliges BASI-Gelände 2. Vereinfachte Änderung Teil A" in Rastatt-Niederbühl, rechtskräftig seit 18.12.2024
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.