Mössingen ist eine Große Kreisstadt im Landkreis Tübingen am Fuß der mittleren Schwäbischen Alb, rund 15 Kilometer südlich der Kreisstadt Tübingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
20.567 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72116
Vorwahl
07473
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BadSebastiansweiler
Adressen:
Stadtverwaltung Mössingen
Hauptstraße 1
72116 Mössingen
Bürgeramt Mössingen
Hauptstraße 1
72116 Mössingen
Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72074 Tübingen
Gemeinde Mössingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Mössingen hat einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Grundstück der ehemaligen Kreissparkasse am Rathaus gefasst, um das Haus der Region zu bauen. Dieses Verwaltungsgebäude soll dem Regionalverband und dem Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb als Zuhause dienen. Der bestehende Bebauungsplan aus 1974 wird durch einen neuen, maßgeschneiderten Plan ersetzt, der für das aktuelle Vorhaben geeignet ist. Das neue Gebäude wird auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.000 Quadratmetern 85 Büroarbeitsplätze und einen Konferenzraum umfassen. Der Plan wird öffentlich ausgelegt, um Anregungen und Bedenken der Bürger zu sammeln.
Zusätzlich plant die Stadt Mössingen, einen Bebauungsplan zu erstellen, um große Werbeanlagen in der Kernstadt zu verbieten, nachdem mehrere Anträge für Werbetafeln abgelehnt wurden und derzeit vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.