Münzenberg ist eine Stadt im hessischen Wetteraukreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
5770 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35516
Vorwahlen
06033, 06004
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Münzenberg
Hauptstraße 1
35516 Münzenberg
2. Bürgeramt Münzenberg
Hauptstraße 1
35516 Münzenberg
3. Ordnungsamt Münzenberg
Hauptstraße 1
35516 Münzenberg
Gemeinde Münzenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Altstädter Feld - Wetterauer Früchtchen" in Münzenberg ist bis zum 14. Februar 2025 im Internet unter www.muenzenberg.de einsehbar. Die Planungsunterlagen können auch bei der Kreishandwerkerschaft des Wetteraukreises in Friedberg bis zum 10. Februar 2025 eingesehen werden.
Zudem plant die Stadt Münzenberg den Bebauungsplan "Sportplatzgelände" im Stadtteil Gambach, um planungsrechtliche Grundlagen für die zukünftige Nutzung des Sportplatzgeländes zu schaffen.
Weitere aktuelle Projekte in Münzenberg umfassen die Erweiterung von Kindergärten und die Umgestaltung der Weehd in Ober-Hörgern, die Teil des Dorfentwicklungsprogramms sind.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.