Münzenberg ist eine Stadt im hessischen Wetteraukreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
5770 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35516
Vorwahlen
06033, 06004
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Münzenberg
Hauptstraße 1
35516 Münzenberg
2. Bürgeramt Münzenberg
Hauptstraße 1
35516 Münzenberg
3. Ordnungsamt Münzenberg
Hauptstraße 1
35516 Münzenberg
Gemeinde Münzenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Altstädter Feld - Wetterauer Früchtchen" in Münzenberg ist bis zum 14. Februar 2025 im Internet unter www.muenzenberg.de einsehbar. Die Planungsunterlagen können auch bei der Kreishandwerkerschaft des Wetteraukreises in Friedberg bis zum 10. Februar 2025 eingesehen werden.
Zudem plant die Stadt Münzenberg den Bebauungsplan "Sportplatzgelände" im Stadtteil Gambach, um planungsrechtliche Grundlagen für die zukünftige Nutzung des Sportplatzgeländes zu schaffen.
Weitere aktuelle Projekte in Münzenberg umfassen die Erweiterung von Kindergärten und die Umgestaltung der Weehd in Ober-Hörgern, die Teil des Dorfentwicklungsprogramms sind.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.