Naumburg ist Verwaltungssitz des Burgenlandkreises und Mittelpunkt des nördlichsten deutschen Weinanbaugebietes Saale-Unstrut. Naumburg (Saale) ist eine Stadt im Süden von Sachsen-Anhalt. Juli 2018 zum UNESCO Weltkulturerbe gehört
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
31.815 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06618, 06628
Vorwahlen
03445, 034466, 034463
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
Marktplatz 1
06618 Naumburg (Saale)
2. Landkreis Burgenlandkreis
Am Steg 2
06618 Naumburg (Saale)
3. Finanzamt Naumburg
Hallesche Straße 2
06618 Naumburg (Saale)
Gemeinde Naumburg (Saale) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.12.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 401 „Solarpark Boblas“ gefasst. Dieser Bebauungsplan soll landwirtschaftlich genutzte Flächen in ein Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlagen umwandeln. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 799-809 und den südwestlichen Teilbereich des Flurstückes 560 der Flur 1 in der Gemarkung Neidschütz. Parallel dazu erfolgt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Eine Sondersitzung des Gemeinderates am 14.02.2024 behandelte unter anderem das gesamträumliche Konzept zur Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Einleitung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte am 26.01.2024.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.