Naumburg (Saale) ist eine Stadt im Süden von Sachsen-Anhalt. Die Stadt ist ein Bahnknotenpunkt und verfügt über eine reichhaltige Geschichte, so war sie früher zum Beispiel Sitz des Bistums Naumburg. Naumburg ist Verwaltungssitz des Burgenlandkreises und Mittelpunkt des nördlichsten deutschen Weinanbaugebietes Saale-Unstrut
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
31.815 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06618, 06628
Vorwahlen
03445, 034466, 034463
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
Marktplatz 1
06618 Naumburg (Saale)
2. Landkreis Burgenlandkreis
Am Steg 2
06618 Naumburg (Saale)
3. Finanzamt Naumburg
Hallesche Straße 2
06618 Naumburg (Saale)
Gemeinde Naumburg (Saale) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.12.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 401 „Solarpark Boblas“ gefasst. Dieser Bebauungsplan soll landwirtschaftlich genutzte Flächen in ein Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlagen umwandeln. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 799-809 und den südwestlichen Teilbereich des Flurstückes 560 der Flur 1 in der Gemarkung Neidschütz. Parallel dazu erfolgt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Eine Sondersitzung des Gemeinderates am 14.02.2024 behandelte unter anderem das gesamträumliche Konzept zur Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Einleitung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte am 26.01.2024.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.