Naumburg (Saale) ist eine Stadt im Süden von Sachsen-Anhalt. Die Stadt ist ein Bahnknotenpunkt und verfügt über eine reichhaltige Geschichte, so war sie früher zum Beispiel Sitz des Bistums Naumburg. Naumburg ist Verwaltungssitz des Burgenlandkreises und Mittelpunkt des nördlichsten deutschen Weinanbaugebietes Saale-Unstrut
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
31.815 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06618, 06628
Vorwahlen
03445, 034466, 034463
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
Marktplatz 1
06618 Naumburg (Saale)
2. Landkreis Burgenlandkreis
Am Steg 2
06618 Naumburg (Saale)
3. Finanzamt Naumburg
Hallesche Straße 2
06618 Naumburg (Saale)
Gemeinde Naumburg (Saale) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.12.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 401 „Solarpark Boblas“ gefasst. Dieser Bebauungsplan soll landwirtschaftlich genutzte Flächen in ein Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlagen umwandeln. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 799-809 und den südwestlichen Teilbereich des Flurstückes 560 der Flur 1 in der Gemarkung Neidschütz. Parallel dazu erfolgt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Eine Sondersitzung des Gemeinderates am 14.02.2024 behandelte unter anderem das gesamträumliche Konzept zur Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Einleitung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte am 26.01.2024.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.