Juli 2018 zum UNESCO Weltkulturerbe gehört. Naumburg ist Verwaltungssitz des Burgenlandkreises und Mittelpunkt des nördlichsten deutschen Weinanbaugebietes Saale-Unstrut. Juli 2018 zum UNESCO Weltkulturerbe gehört
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
31.815 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06618, 06628
Vorwahlen
03445, 034466, 034463
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Naumburg (Saale)
Marktplatz 1
06618 Naumburg (Saale)
2. Landkreis Burgenlandkreis
Am Steg 2
06618 Naumburg (Saale)
3. Finanzamt Naumburg
Hallesche Straße 2
06618 Naumburg (Saale)
Gemeinde Naumburg (Saale) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.12.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 401 „Solarpark Boblas“ gefasst. Dieser Bebauungsplan soll landwirtschaftlich genutzte Flächen in ein Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlagen umwandeln. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 799-809 und den südwestlichen Teilbereich des Flurstückes 560 der Flur 1 in der Gemarkung Neidschütz. Parallel dazu erfolgt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Eine Sondersitzung des Gemeinderates am 14.02.2024 behandelte unter anderem das gesamträumliche Konzept zur Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Einleitung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte am 26.01.2024.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.