Osterfeld ist eine Stadt im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
2473 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
06721
Vorwahl
034422
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Osterfeld
Adressen:
1. Stadt Osterfeld, Hauptstraße 1, 46117 Oberhausen
2. Bürgeramt Osterfeld, Wilhelmstraße 12, 46117 Oberhausen
3. Ordnungsamt Osterfeld, Mühlenstraße 5, 46117 Oberhausen
Gemeinde Osterfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan SK46 ‘Osterfeld’ wurde am 15.02.2023 vom Rat der Stadt Salzkotten beschlossen und am 01.03.2023 rechtskräftig. Die Erschließungsarbeiten im ersten Abschnitt des Baugebietes starteden im April 2024. Die Vermarktung der Grundstücke im ersten Bauabschnitt ist für Anfang 2025 vorgesehen. Es gibt eine Photovoltaikpflicht, wonach mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden müssen. Der Mindeststandard für die Gebäude ist die Effizienzhaus-Stufe 40. Eine zentrale Energieversorgung für das Baugebiet wird nicht weiter verfolgt, da sie wirtschaftlich nicht darstellbar ist.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.