Osterfeld ist eine Stadt im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
2473 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
06721
Vorwahl
034422
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Osterfeld
Adressen:
1. Stadt Osterfeld, Hauptstraße 1, 46117 Oberhausen
2. Bürgeramt Osterfeld, Wilhelmstraße 12, 46117 Oberhausen
3. Ordnungsamt Osterfeld, Mühlenstraße 5, 46117 Oberhausen
Gemeinde Osterfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan SK46 ‘Osterfeld’ wurde am 15.02.2023 vom Rat der Stadt Salzkotten beschlossen und am 01.03.2023 rechtskräftig. Die Erschließungsarbeiten im ersten Abschnitt des Baugebietes starteden im April 2024. Die Vermarktung der Grundstücke im ersten Bauabschnitt ist für Anfang 2025 vorgesehen. Es gibt eine Photovoltaikpflicht, wonach mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden müssen. Der Mindeststandard für die Gebäude ist die Effizienzhaus-Stufe 40. Eine zentrale Energieversorgung für das Baugebiet wird nicht weiter verfolgt, da sie wirtschaftlich nicht darstellbar ist.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.