Sie gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20. Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
13.262 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69151
Vorwahl
06223
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kleingemünd, Kümmelbacherhof, Walkmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neckargemünd
Hauptstraße 1
69151 Neckargemünd
2. Bürgeramt Neckargemünd
Hauptstraße 1
69151 Neckargemünd
3. Ordnungsamt Neckargemünd
Hauptstraße 1
69151 Neckargemünd
Gemeinde Neckargemünd – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neckargemünd gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in den bereitgestellten Quellen. Allerdings gibt es allgemeine Informationen über Bebauungspläne, wie dass diese durch Gemeinderatsbeschlüsse festgesetzt werden und Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung enthalten.
Für Eberbach, eine nahegelegene Stadt, gibt es jedoch Neuigkeiten: Der Bebauungsplan Nr. 90 "Mittlerer Scheuerberg" wurde neu gefasst und erweitert. Neu aufgenommen wurden Grundstücke östlich der Scheuerbergstraße zwischen Krankenhaus und Von-Göler-Weg, mit dem Ziel der Erschließung über eine neue Verbindung zwischen Scheuerbergstraße und Louis-Störzbach-Straße.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.