Sie gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20. Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
13.262 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69151
Vorwahl
06223
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kleingemünd, Kümmelbacherhof, Walkmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neckargemünd
Hauptstraße 1
69151 Neckargemünd
2. Bürgeramt Neckargemünd
Hauptstraße 1
69151 Neckargemünd
3. Ordnungsamt Neckargemünd
Hauptstraße 1
69151 Neckargemünd
Gemeinde Neckargemünd – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neckargemünd gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in den bereitgestellten Quellen. Allerdings gibt es allgemeine Informationen über Bebauungspläne, wie dass diese durch Gemeinderatsbeschlüsse festgesetzt werden und Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung enthalten.
Für Eberbach, eine nahegelegene Stadt, gibt es jedoch Neuigkeiten: Der Bebauungsplan Nr. 90 "Mittlerer Scheuerberg" wurde neu gefasst und erweitert. Neu aufgenommen wurden Grundstücke östlich der Scheuerbergstraße zwischen Krankenhaus und Von-Göler-Weg, mit dem Ziel der Erschließung über eine neue Verbindung zwischen Scheuerbergstraße und Louis-Störzbach-Straße.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.