Die Vierburgenstadt Neckarsteinach liegt am Neckar im südlichsten Teil Hessens, im Kreis Bergstraße, 15 Kilometer östlich von Heidelberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
3938 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69239
Vorwahl
06229
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neckarhäuserhof, Neckarhäuserhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neckarsteinach
Hauptstraße 10
69239 Neckarsteinach
2. Ordnungsamt Neckarsteinach
Hauptstraße 10
69239 Neckarsteinach
3. Bürgerbüro Neckarsteinach
Hauptstraße 10
69239 Neckarsteinach
Gemeinde Neckarsteinach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Neckarsteinach hat die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Im Hofgut“ durchgeführt. Diese Änderung zielt auf die geordnete städtebauliche Entwicklung und die Sicherung des Betriebsstandorts der Firma Odenwald Chemie ab. Es werden Teilflächen der Flurstücke 397/20, 397/26 und das komplette Flurstück 5/7 umfasst. Die Änderung ermöglicht eine Nachverdichtung durch Umwandlung einer Grünfläche in gewerbliche Baufläche und schafft eine Pufferzone als eingeschränktes Gewerbegebiet, um das Wohnen nicht wesentlich zu stören. Die technische und verkehrliche Erschließung des Gebiets ist bereits vollständig erstellt, und die Versorgung mit Trinkwasser ist gesichert. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war aufgrund der Flächengrößen nicht erforderlich.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.