Die Vierburgenstadt Neckarsteinach liegt am Neckar im südlichsten Teil Hessens, im Kreis Bergstraße, 15 Kilometer östlich von Heidelberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
3938 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69239
Vorwahl
06229
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Neckarhäuserhof, Neckarhäuserhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neckarsteinach
Hauptstraße 10
69239 Neckarsteinach
2. Ordnungsamt Neckarsteinach
Hauptstraße 10
69239 Neckarsteinach
3. Bürgerbüro Neckarsteinach
Hauptstraße 10
69239 Neckarsteinach
Gemeinde Neckarsteinach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Neckarsteinach hat die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Im Hofgut“ durchgeführt. Diese Änderung zielt auf die geordnete städtebauliche Entwicklung und die Sicherung des Betriebsstandorts der Firma Odenwald Chemie ab. Es werden Teilflächen der Flurstücke 397/20, 397/26 und das komplette Flurstück 5/7 umfasst. Die Änderung ermöglicht eine Nachverdichtung durch Umwandlung einer Grünfläche in gewerbliche Baufläche und schafft eine Pufferzone als eingeschränktes Gewerbegebiet, um das Wohnen nicht wesentlich zu stören. Die technische und verkehrliche Erschließung des Gebiets ist bereits vollständig erstellt, und die Versorgung mit Trinkwasser ist gesichert. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war aufgrund der Flächengrößen nicht erforderlich.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.