Die Hugenottenstadt Neu-Isenburg ist eine Mittelstadt im Landkreis Offenbach in direkter Nachbarschaft zu Frankfurt am Main und Offenbach am Main
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
38.532 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63263
Vorwahlen
06102,069 (Zeppelinheim)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eichenbhl, Engwaad, Gravenbruch, Eichenbühl, Engwaad, Gravenbruch
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neu-Isenburg
Hauptstraße 91
63263 Neu-Isenburg
2. Bürgeramt Neu-Isenburg
Hauptstraße 91
63263 Neu-Isenburg
3. Ordnungsamt Neu-Isenburg
Hauptstraße 91
63263 Neu-Isenburg
Gemeinde Neu-Isenburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Neu-Isenburg betreffen vor allem das Projekt "Stadtquartier Süd". Hier wurde eine Abweichung von den Zielen des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP 2010) zugelassen, um eine brachliegende gewerbliche Fläche in ein durchmischtes Quartier für Wohnen und Arbeiten umzuwidmen. Dieses Projekt umfasst eine Fläche von etwa 15 ha und sieht die Errichtung von Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen, und einem Nahversorgungsmarkt mit ergänzenden Läden vor. Die Planung wurde unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Grundstückseigentümer entwickelt und im Juli 2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Zusätzlich gibt es aktuelle Informationen über rechtskräftig gewordene und im Verfahren befindliche Bebauungspläne, die online aufgeführt sind, einschließlich der Einhaltung der Verfahrensschritte gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB).
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.