Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neuenhaus

Neuenhaus ist eine Stadt und Sitz der Samtgemeinde Neuenhaus im Landkreis Grafschaft Bentheim im Land Niedersachsen und hat 9863 Einwohner
Bundesland
Landkreis
Grafschaft Bentheim
Einwohner
10.356 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49828
Vorwahl
05941
Adresse der Stadtverwaltung
Veldhausener Straße 26, 49828 Neuenhaus
Veldhausener Straße 26, 49828 Neuenhaus 49828 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Bischofspool, Buitenborg, Grasdorf, Hilten, Langesfeld, Lemke, Lugthoek, Schorfeld, Thesingfeld, Veldgaar, Wolthaar, Bischofspool, Buitenborg, Grasdorf, Hilten, Langesfeld, Lemke, Lugthoek, Schorfeld, Thesingfeld, Veldgaar, Wolthaar
Adressen:
1. Stadt Neuenhaus
Markt 1
49828 Neuenhaus

2. Einwohnermeldeamt Neuenhaus
Markt 1
49828 Neuenhaus

3. Ordnungsamt Neuenhaus
Markt 1
49828 Neuenhaus
Gemeinde Neuenhaus – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 15:30
  • Dienstag: 08:00 - 15:30
  • Mittwoch: 08:00 - 15:30
  • Donnerstag: 08:00 - 15:30
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Die GEG Neuenhaus vermarktet derzeit die Wohnbaugebiete Teland und Thesingfeld II und plant die Erweiterung des Wohnbaugebietes Hilten, mit 44 weiteren Baugrundstücken direkt angrenzend an die nordwestliche Umgehungsstraße, deren Erschließung 2024 beginnen soll.
- Es gibt aktuelle Planverfahren für Bebauungspläne und Änderungen im Flächennutzungsplan, bei denen Bürger Stellung nehmen können, z.B. der Bebauungsplan Nr. 98 "Kindertagesstätte Papestraße".
- Ein Investor hat grünes Licht für eine große Seniorenwohnanlage auf dem ehemaligen Schleckerareal erhalten.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.