Neuenhaus ist eine Stadt und Sitz der Samtgemeinde Neuenhaus im Landkreis Grafschaft Bentheim im Land Niedersachsen und hat 9863 Einwohner
Bundesland
Landkreis
Grafschaft Bentheim
Einwohner
10.356 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49828
Vorwahl
05941
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bischofspool, Buitenborg, Grasdorf, Hilten, Langesfeld, Lemke, Lugthoek, Schorfeld, Thesingfeld, Veldgaar, Wolthaar, Bischofspool, Buitenborg, Grasdorf, Hilten, Langesfeld, Lemke, Lugthoek, Schorfeld, Thesingfeld, Veldgaar, Wolthaar
Adressen:
1. Stadt Neuenhaus
Markt 1
49828 Neuenhaus
2. Einwohnermeldeamt Neuenhaus
Markt 1
49828 Neuenhaus
3. Ordnungsamt Neuenhaus
Markt 1
49828 Neuenhaus
Gemeinde Neuenhaus – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die GEG Neuenhaus vermarktet derzeit die Wohnbaugebiete Teland und Thesingfeld II und plant die Erweiterung des Wohnbaugebietes Hilten, mit 44 weiteren Baugrundstücken direkt angrenzend an die nordwestliche Umgehungsstraße, deren Erschließung 2024 beginnen soll.
- Es gibt aktuelle Planverfahren für Bebauungspläne und Änderungen im Flächennutzungsplan, bei denen Bürger Stellung nehmen können, z.B. der Bebauungsplan Nr. 98 "Kindertagesstätte Papestraße".
- Ein Investor hat grünes Licht für eine große Seniorenwohnanlage auf dem ehemaligen Schleckerareal erhalten.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.