Nordhorn ist die Kreisstadt des Landkreises Grafschaft Bentheim und eine selbständige Gemeinde im äußersten Südwesten Niedersachsens an der Vechte
Bundesland
Landkreis
Grafschaft Bentheim
Einwohner
54.162 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
48527, 48529, 48531
Vorwahlen
05921, 05925, 05926, 05941
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altendorf, Bakelde, Bookholt, Frensdorf, Frensdorferhaar, Frenswegen, Hesepe, Altendorf, Bakelde, Bookholt, Frensdorf, Frensdorferhaar, Frenswegen, Hesepe
Adressen:
Stadt Nordhorn
Büro für Bürgerangelegenheiten
Wilhelmstraße 1
48531 Nordhorn
Landkreis Grafschaft Bentheim
Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung
Hauptstraße 1
48529 Nordhorn
Agentur für Arbeit Nordhorn
Kaiserstraße 9
48529 Nordhorn
Gemeinde Nordhorn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Das Baugebiet Oorde-Südufer in Nordhorn umfasst 16,2 ha und liegt zwischen den Stadtteilen Stadtflur und Oorde, südlich vom Ems-Vechte-Kanal.
- Es werden 114 städtische Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser vergeben, davon sind 60 bereits verkauft, so dass noch 52 Grundstücke verfügbar sind.
- Alle Mehrfamilienhaus- und Reihenhausgrundstücke wurden im November 2024 vermarktet.
- Eine Kindertagesstätte mit zwei Regel- und drei Krippengruppen wird im Westen des Baugebietes errichtet, der Baubeginn ist für Herbst 2025 geplant.
- Die Planungen und Ausschreibungen für den Spielplatz im südwestlichen Bereich sind für Ende 2025 vorgesehen, die Fertigstellung für Sommer 2026.
- Der 5. Vergabetermin für die Baugrundstücke findet am 20. Februar 2025 statt, der 6. Vergabetermin am 22. Mai 2025.
- Das Baugebiet wurde zum 1. Juli 2024 freigegeben, und die Bebauungen können nach Vorliegen einer Baugenehmigung beginnen.
- Es gibt kein Gasnetz im Baugebiet, und die Wärmeversorgung muss durch andere Mittel sichergestellt werden.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.