Neuenkirchen-Vörden (bis 30
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9021 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49434
Vorwahlen
05493, 05495
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neuenkirchen-Vörden
Hauptstraße 1
49434 Neuenkirchen-Vörden
2. Ordnungsamt Neuenkirchen-Vörden
Hauptstraße 1
49434 Neuenkirchen-Vörden
3. Bürgerbüro Neuenkirchen-Vörden
Hauptstraße 1
49434 Neuenkirchen-Vörden
Gemeinde Neuenkirchen-Vörden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat den Aufstellungsbeschluss für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Erweiterung des Niedersachsenparks auf der Ostseite der Autobahn um ca. 54 ha gefasst.
- Eine weitere Änderung betrifft die Herausnahme von Gewerbeflächen und Abgrabungsflächen auf der Westseite der Autobahn, um diese zu landwirtschaftlichen Flächen umzuwandeln.
- Der Bebauungsplan Nr. 74 "Hinterste Flage I" in Neuenkirchen sieht kleinere Baugrundstücke und eine verdichtete Bauweise vor, um Flächen zu sparen und das bestehende Biotop zu erhalten.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden für den Bebauungsplan Nr. 74 sind abgeschlossen.
- Die Vorbereitungen für die Neuausweisung des Sondergebiets Windenergie in Nellinghof und Vörden laufen, mit geplanter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für Anfang 2025.
- Es gibt zusätzliche Bauanträge und -voranfragen, wie den Neubau einer Halle für die Firma Grimme Landmaschinenfabrik und den Umbau der historischen Hofstelle "Zur Müße 2".
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.