Mit den Gemeinden Beuren und Kohlberg hat die Stadt eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart. Neuffen ist eine kleine Stadt im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6251 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72639
Vorwahlen
07025, 07123
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hart, ImHardt, Jushof, Pfingstbuckel, Hart, ImHardt, Jushof, Pfingstbuckel
Adressen:
1. Stadt Neuffen
Rathausstraße 1
72639 Neuffen
2. Landratsamt Esslingen
Bahnhofstraße 1
73728 Esslingen am Neckar
3. Finanzamt Nürtingen
Untere Wiesenstraße 1
72622 Nürtingen
Gemeinde Neuffen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Bebauungsplan in Neuffen in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich hauptsächlich auf den Bebauungsplan für die Neuffenstraße 35-39 in Esslingen, nicht in Neuffen selbst. Für aktuelle Informationen zu Bebauungsplänen in Neuffen wäre es notwendig, direkt auf die offizielle Website der Stadt Neuffen oder entsprechende lokale Quellen zuzugreifen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.