Neuschoo ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Holtriem im Landkreis Wittmund in Niedersachsen, die 2004 etwa 1.200 Einwohner hatte.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1191 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26487
Vorwahlen
04975, 04977
Adresse der Verbandsverwaltung
Ortsteile
Leegmoor, Ltjensfehn, Lttstede, Negenmeerten, Sdmoor, Westerschoo, Leegmoor, Lütjensfehn, Lüttstede, Negenmeerten, Südmoor, Westerschoo
Adressen:
1. Gemeinde Neuschoo
Neuschoo 1
26427 Neuschoo
2. Landkreis Aurich
Am Markt 1
26603 Aurich
3. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Am Altencamp 10
30169 Hannover
Gemeinde Neuschoo – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.