Emden ist eine Stadt im Nordwesten von Niedersachsen und die größte Stadt Ostfrieslands. Mit 50.607 Einwohnern ist Emden die kleinste der kreisfreien Städte des Bundeslandes, steht auf Platz 20 der Städte in Niedersachsen und ist damit nach Wilhelmshaven die zweitgrößte Stadt an der niedersächsischen Küste
Bundesland
Einwohner
49.523 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
26721, 26723, 26725
Vorwahlen
04921, 04927
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
GroßAlbringswehr, GroßRandzeel, KleinAlbringswehr, KleinRandzeel, Marienwehr, Soltendobben, GroßAlbringswehr, GroßRandzeel, KleinAlbringswehr, KleinRandzeel, Marienwehr, Soltendobben, WesterhuserNeuland
Gemeinde Emden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Emden plant die Schaffung eines neuen Stadtquartiers namens Emsmauerquartier, das den Hafentorplatz, die ehemalige Emsschule und den Hochbunker an der Emsmauerstraße umfasst. Dazu soll der bestehende Bebauungsplan aufgehoben und ein neuer, umfassender Bebauungsplan erstellt werden, der dem Rat nach Ostern vorgelegt werden soll.
Zudem gibt es Fortschritte im Baugebiet auf der Japaninsel in Larrelt, wo trotz langsamem Fortschritt 37.000 Quadratmeter Bauland für etwa 30 Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei Mehrparteienhäuser vorgesehen sind.
Ein weiterer Bebauungsplan, D 162, 1. Änderung, für den Bereich zwischen Tettastraße und Der Alte Postweg, wurde im beschleunigten Verfahren beschlossen und soll die Absicherung eines bestehenden Mischgebietes sicherstellen. Der Planentwurf und die Entwurfsbegründung waren bis zum 8. Januar 2025 öffentlich einsehbar.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.