Sie liegt an der Emsmündung am Nordufer des Dollarts. Mit 50.607 Einwohnern ist Emden die kleinste der kreisfreien Städte des Bundeslandes, steht auf Platz 20 der Städte in Niedersachsen und ist damit nach Wilhelmshaven die zweitgrößte Stadt an der niedersächsischen Küste
Bundesland
Einwohner
49.523 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
26721, 26723, 26725
Vorwahlen
04921, 04927
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
GroßAlbringswehr, GroßRandzeel, KleinAlbringswehr, KleinRandzeel, Marienwehr, Soltendobben, GroßAlbringswehr, GroßRandzeel, KleinAlbringswehr, KleinRandzeel, Marienwehr, Soltendobben, WesterhuserNeuland
Gemeinde Emden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Emden plant die Schaffung eines neuen Stadtquartiers namens Emsmauerquartier, das den Hafentorplatz, die ehemalige Emsschule und den Hochbunker an der Emsmauerstraße umfasst. Dazu soll der bestehende Bebauungsplan aufgehoben und ein neuer, umfassender Bebauungsplan erstellt werden, der dem Rat nach Ostern vorgelegt werden soll.
Zudem gibt es Fortschritte im Baugebiet auf der Japaninsel in Larrelt, wo trotz langsamem Fortschritt 37.000 Quadratmeter Bauland für etwa 30 Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei Mehrparteienhäuser vorgesehen sind.
Ein weiterer Bebauungsplan, D 162, 1. Änderung, für den Bereich zwischen Tettastraße und Der Alte Postweg, wurde im beschleunigten Verfahren beschlossen und soll die Absicherung eines bestehenden Mischgebietes sicherstellen. Der Planentwurf und die Entwurfsbegründung waren bis zum 8. Januar 2025 öffentlich einsehbar.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.