Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Emden

Sie liegt an der Emsmündung am Nordufer des Dollarts. Mit 50.607 Einwohnern ist Emden die kleinste der kreisfreien Städte des Bundeslandes, steht auf Platz 20 der Städte in Niedersachsen und ist damit nach Wilhelmshaven die zweitgrößte Stadt an der niedersächsischen Küste
Bundesland
Niedersachsen
Einwohner
49.523 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
26721, 26723, 26725
Vorwahlen
04921, 04927
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
GroßAlbringswehr, GroßRandzeel, KleinAlbringswehr, KleinRandzeel, Marienwehr, Soltendobben, GroßAlbringswehr, GroßRandzeel, KleinAlbringswehr, KleinRandzeel, Marienwehr, Soltendobben, WesterhuserNeuland
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Emden plant die Schaffung eines neuen Stadtquartiers namens Emsmauerquartier, das den Hafentorplatz, die ehemalige Emsschule und den Hochbunker an der Emsmauerstraße umfasst. Dazu soll der bestehende Bebauungsplan aufgehoben und ein neuer, umfassender Bebauungsplan erstellt werden, der dem Rat nach Ostern vorgelegt werden soll.

Zudem gibt es Fortschritte im Baugebiet auf der Japaninsel in Larrelt, wo trotz langsamem Fortschritt 37.000 Quadratmeter Bauland für etwa 30 Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei Mehrparteienhäuser vorgesehen sind.

Ein weiterer Bebauungsplan, D 162, 1. Änderung, für den Bereich zwischen Tettastraße und Der Alte Postweg, wurde im beschleunigten Verfahren beschlossen und soll die Absicherung eines bestehenden Mischgebietes sicherstellen. Der Planentwurf und die Entwurfsbegründung waren bis zum 8. Januar 2025 öffentlich einsehbar.

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung
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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.