Mit 50.607 Einwohnern ist Emden die kleinste der kreisfreien Städte des Bundeslandes, steht auf Platz 20 der Städte in Niedersachsen und ist damit nach Wilhelmshaven die zweitgrößte Stadt an der niedersächsischen Küste. Emden ist eine Stadt im Nordwesten von Niedersachsen und die größte Stadt Ostfrieslands
Bundesland
Einwohner
49.523 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
26721, 26723, 26725
Vorwahlen
04921, 04927
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
GroßAlbringswehr, GroßRandzeel, KleinAlbringswehr, KleinRandzeel, Marienwehr, Soltendobben, GroßAlbringswehr, GroßRandzeel, KleinAlbringswehr, KleinRandzeel, Marienwehr, Soltendobben, WesterhuserNeuland
Gemeinde Emden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Emden plant die Schaffung eines neuen Stadtquartiers namens Emsmauerquartier, das den Hafentorplatz, die ehemalige Emsschule und den Hochbunker an der Emsmauerstraße umfasst. Dazu soll der bestehende Bebauungsplan aufgehoben und ein neuer, umfassender Bebauungsplan erstellt werden, der dem Rat nach Ostern vorgelegt werden soll.
Zudem gibt es Fortschritte im Baugebiet auf der Japaninsel in Larrelt, wo trotz langsamem Fortschritt 37.000 Quadratmeter Bauland für etwa 30 Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei Mehrparteienhäuser vorgesehen sind.
Ein weiterer Bebauungsplan, D 162, 1. Änderung, für den Bereich zwischen Tettastraße und Der Alte Postweg, wurde im beschleunigten Verfahren beschlossen und soll die Absicherung eines bestehenden Mischgebietes sicherstellen. Der Planentwurf und die Entwurfsbegründung waren bis zum 8. Januar 2025 öffentlich einsehbar.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.