Neusäß [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈnɔɪ̯zɛs] ist eine Stadt im schwäbischen Landkreis Augsburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
22.676 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86356
Vorwahl
0821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Täfertingen
Adressen:
1. Stadt Neusäß, Rathausplatz 1, 86356 Neusäß
2. Ordnungsamt Neusäß, Rathausplatz 1, 86356 Neusäß
3. Finanzamt Augsburg-Land, Schillstraße 1, 86199 Augsburg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat Neusäß hat beschlossen, für das Gebiet im Bereich der Volkerstraße/Siegfriedstraße/Etzelstraße/Utestraße im Stadtteil Alt-Neusäß den Bebauungsplan Nr. 150 „Siegfriedstraße (Ost)“ aufzustellen, was im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neusäß bekannt gemacht wurde.
- Für das Gebiet im Bereich des Finkenweges im Stadtteil Hainhofen wird der Bebauungsplan Nr. 146 aufgestellt, beschlossen in der Sitzung vom 10. März 2022.
- Der Bebauungsplan Nr. 56 „Hinterm Pfarrer“ im Stadtteil Ottmarshausen wurde in einem Teilbereich geändert, und eine Veränderungssperre bis 06. Dezember 2024 erlassen.
- Der Neubau der Uniklinik westlich des heutigen Standorts wird realisiert, was zu einer erheblichen Bebauung und Flächenverbrauch zwischen Neusäß und Steppach führen wird, einschließlich der Planung von Entwicklungsflächen für Wohnbebauung am Sonnenhang in Steppach.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.