Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Neusäß

Neusäß [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈnɔɪ̯zɛs] ist eine Stadt im schwäbischen Landkreis Augsburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
22.676 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86356
Vorwahl
0821
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptstr. 28, 86356 Neusäß
Hauptstr. 28, 86356 Neusäß 86356 Bayern DE
Website
Ortsteile
Täfertingen
Adressen:
1. Stadt Neusäß, Rathausplatz 1, 86356 Neusäß
2. Ordnungsamt Neusäß, Rathausplatz 1, 86356 Neusäß
3. Finanzamt Augsburg-Land, Schillstraße 1, 86199 Augsburg
Gemeinde Neusäß – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat Neusäß hat beschlossen, für das Gebiet im Bereich der Volkerstraße/Siegfriedstraße/Etzelstraße/Utestraße im Stadtteil Alt-Neusäß den Bebauungsplan Nr. 150 „Siegfriedstraße (Ost)“ aufzustellen, was im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neusäß bekannt gemacht wurde.
- Für das Gebiet im Bereich des Finkenweges im Stadtteil Hainhofen wird der Bebauungsplan Nr. 146 aufgestellt, beschlossen in der Sitzung vom 10. März 2022.
- Der Bebauungsplan Nr. 56 „Hinterm Pfarrer“ im Stadtteil Ottmarshausen wurde in einem Teilbereich geändert, und eine Veränderungssperre bis 06. Dezember 2024 erlassen.
- Der Neubau der Uniklinik westlich des heutigen Standorts wird realisiert, was zu einer erheblichen Bebauung und Flächenverbrauch zwischen Neusäß und Steppach führen wird, einschließlich der Planung von Entwicklungsflächen für Wohnbebauung am Sonnenhang in Steppach.

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.