Neusäß [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈnɔɪ̯zɛs] ist eine Stadt im schwäbischen Landkreis Augsburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
22.676 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86356
Vorwahl
0821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Täfertingen
Adressen:
1. Stadt Neusäß, Rathausplatz 1, 86356 Neusäß
2. Ordnungsamt Neusäß, Rathausplatz 1, 86356 Neusäß
3. Finanzamt Augsburg-Land, Schillstraße 1, 86199 Augsburg
Gemeinde Neusäß – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Stadtrat Neusäß hat beschlossen, für das Gebiet im Bereich der Volkerstraße/Siegfriedstraße/Etzelstraße/Utestraße im Stadtteil Alt-Neusäß den Bebauungsplan Nr. 150 „Siegfriedstraße (Ost)“ aufzustellen, was im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neusäß bekannt gemacht wurde.
- Für das Gebiet im Bereich des Finkenweges im Stadtteil Hainhofen wird der Bebauungsplan Nr. 146 aufgestellt, beschlossen in der Sitzung vom 10. März 2022.
- Der Bebauungsplan Nr. 56 „Hinterm Pfarrer“ im Stadtteil Ottmarshausen wurde in einem Teilbereich geändert, und eine Veränderungssperre bis 06. Dezember 2024 erlassen.
- Der Neubau der Uniklinik westlich des heutigen Standorts wird realisiert, was zu einer erheblichen Bebauung und Flächenverbrauch zwischen Neusäß und Steppach führen wird, einschließlich der Planung von Entwicklungsflächen für Wohnbebauung am Sonnenhang in Steppach.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.