Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neuwied

Neuwied ist eine große kreisangehörige Stadt und Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Neuwied im Norden des Landes Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Einwohner
65.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
56564, 56566, 56567
Vorwahlen
02631, 02622
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Abtsmhle, Alen, Burghof, Busch, Chausseehaus, Engersbach, Fahr, Gebranntehof, Gönnersdorf, Nordhausen, Abtsmühle, Alen, Burghof, Busch, Chausseehaus, Engersbach, Fahr, Gebranntehof, Gönnersdorf, Nordhausen
Adressen:
1. Stadt Neuwied, Rathausplatz 1, 56564 Neuwied
2. Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelmstraße 24-30, 56564 Neuwied
3. Agentur für Arbeit Neuwied, Wilhelmstraße 8, 56564 Neuwied
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 16:00 Dienstag: 09:00 - 16:00 Mittwoch: 09:00 - 16:00 Donnerstag: 09:00 - 16:00 Freitag: 09:00 - 13:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat in Neuwied hat den Aufstellungsbeschluss für den ersten Bebauungsplan des ehemaligen Rasselstein-Areals verabschiedet. Dieses Projekt umfasst die Schaffung eines modernen Wohnquartiers mit etwa 1.700 Wohneinheiten, davon rund 400 im ersten Bauabschnitt. Das Quartier wird durch eine nachhaltige und vielfältige Bebauung, bezahlbaren Wohnraum und eine sogenannte "Grüne Meile" gekennzeichnet, die das Areal mit der Neuwieder Innenstadt verbindet.

Neben der Wohnbebauung ist die Ansiedlung eines Robotik-Zentrums im nördlichen Teil des Geländes geplant, was Neuwied als Innovationsstandort stärken und neue Arbeitsplätze schaffen soll.

Der Masterplan, der im April 2023 vorgestellt wurde, dient als Grundlage für die kommenden Bebauungspläne. Der erste Meilenstein wurde im September 2023 erreicht, als die Änderung des Flächennutzungsplans für den südlichen Teil des Areals beschlossen wurde.

Die Stadt plant zudem, die Bürger über die Fortschritte kontinuierlich zu informieren und hat bereits über die Notwendigkeit von Artenschutzmaßnahmen und Hochwasserschutz diskutiert. Ein weiterer Punkt ist die Überprüfung des Verkehrskonzepts, insbesondere hinsichtlich der Integration von Fußgänger- und Radverkehr sowie der Möglichkeit eines Bahnanschlusses.

FAQ

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

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In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.

Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.

Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.