Die Stadt Nidderau liegt am nordöstlichen Rand des Rhein-Main-Gebiets im osthessischen Main-Kinzig-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
20.539 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61130
Vorwahl
06187
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Marienhof, Marienhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nidderau
Am Stadtplatz 1
61130 Nidderau
2. Bürgeramt Nidderau
Am Stadtplatz 1
61130 Nidderau
3. Ordnungsamt Nidderau
Am Stadtplatz 1
61130 Nidderau
Gemeinde Nidderau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Nidderau beginnt der Bau von 20 neuen sozial geförderten Wohnungen in zwei Mehrfamilienhäusern im Stadtteil Windecken, die innerhalb der nächsten 12 Monate fertiggestellt werden sollen. Diese Wohnungen sind durch die Stadt Nidderau und das Land Hessen gefördert und werden mit einer 25-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung angeboten.
Zudem gibt es das Entwicklungsprojekt "Neue Stadtmitte Nidderau", das den Lückenschluss zwischen den Stadtteilen Heldenbergen und Windecken vollzogen hat und eine neue Stadtmitte mit Passivhaussiedlungen und grünen Flächen geschaffen hat.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft das Gebiet "Mühlweide II" im westlichen Anschluss an den Stadtteil Ostheim, für das die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5-016-00 beschlossen wurde.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.