Die Stadt Nidderau liegt am nordöstlichen Rand des Rhein-Main-Gebiets im osthessischen Main-Kinzig-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
20.539 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61130
Vorwahl
06187
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Marienhof, Marienhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nidderau
Am Stadtplatz 1
61130 Nidderau
2. Bürgeramt Nidderau
Am Stadtplatz 1
61130 Nidderau
3. Ordnungsamt Nidderau
Am Stadtplatz 1
61130 Nidderau
Gemeinde Nidderau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Nidderau beginnt der Bau von 20 neuen sozial geförderten Wohnungen in zwei Mehrfamilienhäusern im Stadtteil Windecken, die innerhalb der nächsten 12 Monate fertiggestellt werden sollen. Diese Wohnungen sind durch die Stadt Nidderau und das Land Hessen gefördert und werden mit einer 25-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung angeboten.
Zudem gibt es das Entwicklungsprojekt "Neue Stadtmitte Nidderau", das den Lückenschluss zwischen den Stadtteilen Heldenbergen und Windecken vollzogen hat und eine neue Stadtmitte mit Passivhaussiedlungen und grünen Flächen geschaffen hat.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft das Gebiet "Mühlweide II" im westlichen Anschluss an den Stadtteil Ostheim, für das die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5-016-00 beschlossen wurde.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.