Die Stadt Nidderau liegt am nordöstlichen Rand des Rhein-Main-Gebiets im osthessischen Main-Kinzig-Kreis.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
20.539 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61130
Vorwahl
06187
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Marienhof, Marienhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nidderau
Am Stadtplatz 1
61130 Nidderau
2. Bürgeramt Nidderau
Am Stadtplatz 1
61130 Nidderau
3. Ordnungsamt Nidderau
Am Stadtplatz 1
61130 Nidderau
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Nidderau beginnt der Bau von 20 neuen sozial geförderten Wohnungen in zwei Mehrfamilienhäusern im Stadtteil Windecken, die innerhalb der nächsten 12 Monate fertiggestellt werden sollen. Diese Wohnungen sind durch die Stadt Nidderau und das Land Hessen gefördert und werden mit einer 25-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung angeboten.
Zudem gibt es das Entwicklungsprojekt "Neue Stadtmitte Nidderau", das den Lückenschluss zwischen den Stadtteilen Heldenbergen und Windecken vollzogen hat und eine neue Stadtmitte mit Passivhaussiedlungen und grünen Flächen geschaffen hat.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft das Gebiet "Mühlweide II" im westlichen Anschluss an den Stadtteil Ostheim, für das die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5-016-00 beschlossen wurde.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.