Die Stadt Nidderau liegt am nordöstlichen Rand des Rhein-Main-Gebiets im osthessischen Main-Kinzig-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
20.539 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61130
Vorwahl
06187
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Marienhof, Marienhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nidderau
Am Stadtplatz 1
61130 Nidderau
2. Bürgeramt Nidderau
Am Stadtplatz 1
61130 Nidderau
3. Ordnungsamt Nidderau
Am Stadtplatz 1
61130 Nidderau
Gemeinde Nidderau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Nidderau beginnt der Bau von 20 neuen sozial geförderten Wohnungen in zwei Mehrfamilienhäusern im Stadtteil Windecken, die innerhalb der nächsten 12 Monate fertiggestellt werden sollen. Diese Wohnungen sind durch die Stadt Nidderau und das Land Hessen gefördert und werden mit einer 25-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung angeboten.
Zudem gibt es das Entwicklungsprojekt "Neue Stadtmitte Nidderau", das den Lückenschluss zwischen den Stadtteilen Heldenbergen und Windecken vollzogen hat und eine neue Stadtmitte mit Passivhaussiedlungen und grünen Flächen geschaffen hat.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft das Gebiet "Mühlweide II" im westlichen Anschluss an den Stadtteil Ostheim, für das die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5-016-00 beschlossen wurde.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.