Die Stadt Nidderau liegt am nordöstlichen Rand des Rhein-Main-Gebiets im osthessischen Main-Kinzig-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
20.539 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61130
Vorwahl
06187
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Marienhof, Marienhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nidderau
Am Stadtplatz 1
61130 Nidderau
2. Bürgeramt Nidderau
Am Stadtplatz 1
61130 Nidderau
3. Ordnungsamt Nidderau
Am Stadtplatz 1
61130 Nidderau
Gemeinde Nidderau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Nidderau beginnt der Bau von 20 neuen sozial geförderten Wohnungen in zwei Mehrfamilienhäusern im Stadtteil Windecken, die innerhalb der nächsten 12 Monate fertiggestellt werden sollen. Diese Wohnungen sind durch die Stadt Nidderau und das Land Hessen gefördert und werden mit einer 25-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung angeboten.
Zudem gibt es das Entwicklungsprojekt "Neue Stadtmitte Nidderau", das den Lückenschluss zwischen den Stadtteilen Heldenbergen und Windecken vollzogen hat und eine neue Stadtmitte mit Passivhaussiedlungen und grünen Flächen geschaffen hat.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft das Gebiet "Mühlweide II" im westlichen Anschluss an den Stadtteil Ostheim, für das die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5-016-00 beschlossen wurde.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.