Niederdorfelden ist eine Gemeinde im osthessischen Main-Kinzig-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
3901 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61138
Vorwahl
06101
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Niederdorfelden
Hauptstraße 1
61138 Niederdorfelden
2. Bürgeramt Niederdorfelden
Hauptstraße 1
61138 Niederdorfelden
3. Ordnungsamt Niederdorfelden
Hauptstraße 1
61138 Niederdorfelden
Gemeinde Niederdorfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Niederdorfelden hat ein Konzeptvergabeverfahren für ein zentrales Grundstück im Neubaugebiet "Im Bachgange" initiiert. Das Grundstück, ursprünglich für den Neubau eines Rathauses vorgesehen, steht jetzt für eine neue Nutzung zur Verfügung. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von qualitätvollen Mehrfamilienhäusern und optionalen Stadtvillen, die der exponierten Lage gerecht werden. Die Veräußerung erfolgt durch ein offenes Auswahlverfahren, bei dem qualitative Kriterien neben dem Kaufpreis berücksichtigt werden. Die Umlegung und Erschließung des Gebiets sind abgeschlossen, und die Gemeinde strebt eine bauliche Dichte von 40-50 Wohneinheiten pro Hektar an. Es soll ein durchgrüntes Wohngebiet mit innovativen Energiekonzepten und einem Mobilitätskonzept entstehen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.