Niederdorfelden ist eine Gemeinde im osthessischen Main-Kinzig-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
3901 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61138
Vorwahl
06101
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Niederdorfelden
Hauptstraße 1
61138 Niederdorfelden
2. Bürgeramt Niederdorfelden
Hauptstraße 1
61138 Niederdorfelden
3. Ordnungsamt Niederdorfelden
Hauptstraße 1
61138 Niederdorfelden
Gemeinde Niederdorfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Niederdorfelden hat ein Konzeptvergabeverfahren für ein zentrales Grundstück im Neubaugebiet "Im Bachgange" initiiert. Das Grundstück, ursprünglich für den Neubau eines Rathauses vorgesehen, steht jetzt für eine neue Nutzung zur Verfügung. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von qualitätvollen Mehrfamilienhäusern und optionalen Stadtvillen, die der exponierten Lage gerecht werden. Die Veräußerung erfolgt durch ein offenes Auswahlverfahren, bei dem qualitative Kriterien neben dem Kaufpreis berücksichtigt werden. Die Umlegung und Erschließung des Gebiets sind abgeschlossen, und die Gemeinde strebt eine bauliche Dichte von 40-50 Wohneinheiten pro Hektar an. Es soll ein durchgrüntes Wohngebiet mit innovativen Energiekonzepten und einem Mobilitätskonzept entstehen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.